Lebensversicherungen: Das gilt es 2012 zu beachten

Das Jahr 2012 bringt in der privaten Versicherungsbranche einige Veränderungen mit sich: Einerseits wurde der Garantiezins gesenkt, andererseits werden Unisex-Tarife eingeführt.

Familie Absicherung

Wer 2012 eine Lebensversicherung abschließen möchte, muss einige Änderungen beachten.

Für die Lebensversicherung gilt es im Jahr 2012 einige Neuregelungen zu beachten. Diese betreffen Änderungen beim Garantiezins, die sich auf die Kapitallebensversicherung auswirken. Auch das Rentenalter wird geändert. Die Einführung der Unisex-Tarife, die in anderen Versicherungssparten sehr bedeutsam ist, hat hingegen auf die Lebensversicherung keinen Einfluss.

Lebensversicherungen: Absenkung beim Garantiezins

Was wie eine Schmälerung der Leistungen bei der Lebensversicherung aussieht, hat in Wahrheit gesetzliche Hintergründe: die Herabsetzung beim Garantiezins von vormals 2,25 % auf nunmehr 1,75 %. Dieser orientiert sich nach Bundesrecht am Zins für zehnjährige Staatsanleihen der Bundesrepublik Deutschland, deren Renditen zuletzt gesunken sind.

Am meisten betrifft das die Kapitallebensversicherung, gefolgt von der privaten Rentenversicherung und der Risikolebensversicherung. Ein niedrigerer Garantiezins muss jedoch nicht bedeuten, dass am Ende weniger Ablaufleistung für die Lebensversicherung ausgezahlt wird. Die Versicherer versuchen gerade im Bereich der Kapitallebensversicherung nach wie vor, weit höhere Renditen am Markt zu erwirtschaften. Sie dürfen nur keinen höheren Garantiezins mehr versprechen, was eine Maßnahme des Verbraucherschutzes darstellt.

Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung hängt von den Überschüssen ab, die gerade im Bereich der Kapitallebensversicherung auch sehr viel höher ausfallen können.

Keine Unisex-Tarife bei der Lebensversicherung

Das war bis zuletzt heiß diskutiert worden, seit Deutschland beschloss, dass ab Dezember 2012 die EuGH-Rechtssprechung zu Unisex-Tarifen für nahezu sämtliche Versicherungsarten gelten muss. Es dürfen danach etwa bei der Kranken- oder Haftpflichtversicherung und auch bei Berufsunfähigkeits-Abschlüssen keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen gemacht werden – was bei Neuabschlüssen zu erheblichen tariflichen Änderungen führen dürfte.

Die Lebensversicherung muss jedoch nicht auf Unisex umgestellt werden. Damit haben sich die Versicherer mit Verweis auf die statistisch gesicherten Sterbetafeln durchsetzen können.

Allerdings wirkt sich die Anhebung des Renteneintrittsalters auch auf die private Lebensversicherung aus. Ebenso gibt es jedes Jahr Anpassungen bei der nachgelagerten Besteuerung der Rentenauszahlungen. Die Leistung aus einer Kapitallebensversicherung wird nach wie vor nur hälftig besteuert, wenn die Lebensversicherung mit vollendetem 62. Lebensjahr – nach 12-jährigem Bestand – ausgezahlt wird.