Versicherte, die Mitglied bei einer PKV sind, haben seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf einen Basistarif, dessen Leistungen in etwa denen einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichen. Risikoaufschläge und Ausschluss von gewissen Leistungen sind nicht erlaubt.
Darüber hinaus besteht ein Aufnahmezwang. Alles Regelungen, die im Vorfeld ihrer Einführung von Seiten der PKV mitunter heftig kritisiert worden sind.
Studie gibt Aufschluss über Mitgliederstruktur in der PKV
Der Verband der PKV hat nun aktuelle Zahlen über die Mitgliederstruktur bei der PKV veröffentlicht, woraus hervorgeht, dass mit rund 26.100 im Basistarif Versicherte knapp 0,3 % aller Vollversicherten diesen Grundtarif in Anspruch nehmen.
Einer in Ausgabe 20/2012 der Zeitschrift für Versicherungswesen veröffentlichten Auswertung über die Mitgliederstruktur der privaten Krankenversicherer zufolge, ist die Debeka die PKV mit dem größten Anteil Versicherter im Basistarif.
Hier beläuft sich die Zahl der Mitglieder auf 5.500. Auf den nächsten drei Plätzen folgen die Deutsche Krankenversicherungs-AG (DKV) mit ca. 2800 Mitgliedern, sowie Signal und Allianz PKV AG, bei denen jeweils gut 2000 Versicherte den Basistarif abgeschlossen haben (Stand 31.12.2011).
Teilweise sogar Rückgang der Basistarif-Mitglieder
Drei PKV-Unternehmen, nämlich Münchener Verein, Concordia Krankenversicherungs-AG und die Mecklenburgischen Krankenversicherung AG, konnten im Vergleich zum Vorjahr einenRückgang ihrer im Basistarif versicherten Mitglieder vermelden.
Die Arag Krankenversicherungs-AG war übrigens der einzige Vollversicherer, der gegenüber der Zeitschrift für Versicherungswesen keine Auskunft über seine Mitgliederstruktur in Bezug auf die im Basistarif Versicherten gegeben hat.
Mitgliederstruktur im Durchschnitt nominal kaum verändert
Trotz teilweise hohen prozentualen Veränderungen bei der Zahl der Basistarifmitglieder, ist die von der PKV zunächst befürchtete Veränderung ihrer Mitgliederstruktur bislang ausgeblieben. Denn die nominalen Schwankungen sind nach wie vor gering.
So gab es bei der Mecklenburgischen zwar einen Rückgang der Basistarifnehmer um ein Drittel, aber nominal handelte es sich dabei um lediglich eine Person.