Die Riester-Rente, die für die Förderung der Altersvorsorge auf zwei Wegen sorgt, rechnet sich für Gutverdiener besonders deutlich. Denn das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor und errechnet, was dem Riester-Sparer mehr zugutekommt: die staatliche Zulage oder die Steuerersparnisse.
Die Konstruktion der Riester-Rente
Die staatliche Förderung der Altersvorsorge ergibt sich bei der Riester-Rente durch die Altersvorsorgezulage und den durch § 10a EStG bestimmten Sonderausgabenabzug, der die entsprechenden Steuervorteile gewährt. Diese Steuerersparnisse sind in vielen Fällen für die Förderung der Riester-Rente von eher untergeordneter Bedeutung oder spielen gar keine Rolle, solange der Riester-Sparer über ein durchschnittliches Einkommen verfügt.
Bei überdurchschnittlichen Einkommen hingegen und ebenso oder gleichzeitig bei niedrigem Zulagenanspruch – weil zum Beispiel keine Kinder im Haushalt leben – wird der Steuervorteil bedeutsam. Der Sonderausgabenabzug stellt praktisch sicher, dass die Riester-Beiträge auf jeden Fall nicht der Einkommenssteuer unterliegen. Die Beiträge sind bis 2.100,- € als steuerliche Sonderausgabe über die Einkommenssteuererklärung abzugsfähig.
Wie der Sonderausgabenabzug beantragt wird
Dies erfolgt über die Einkommenssteuererklärung. Die Sonderausgaben werden vermerkt und die Bestätigung des Riesteranbieters über die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge wird beigefügt. Das Finanzamt führt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch.
Dabei wird geprüft, ob die Steuerersparnisse durch absetzbare Beiträge zur Riester-Rente höher wären als die Vorteile durch die staatlichen Zulagen (154,- € für den Sparer, 185,- € für das erste und 300,- € für jedes weitere Kind). Wenn die Steuerersparnisse durch den Abzug höher sind, wird die Differenz zusätzlich erstattet, wobei die Zulagen dem Einkommen zunächst hinzugerechnet werden. Wenn die Zulagen jedoch höher sind, werden sie ausschließlich geleistet. Die Zulagen fließen in den Riester-Vertrag, der Steuervorteil wird direkt erstattet.
Eine Beispielrechnung würde aufzeigen, dass bei einem Steuersatz von 40 % des Riester-Sparers, der keine Kinder hat und bis zur Grenze von 2.100,- € in den Riester-Vertrag investiert (Zulage 154,- € plus 1.946,- € Eigenanteil) der Steuervorteil 686,- € beträgt.