Leistungen private Unfallversicherung

Unfallversicherung
Leistungen private Unfallversicherung

Wenn Sie sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, dann gibt es eine Reihe von Leistungen, die vereinbart werden können. Während viele Leistungen optional sind, gibt es eine Kernleistung, die jede private Unfallversicherung beinhaltet. Und zwar ist das die finanzielle Absicherung bei einer dauerhaften körperlichen oder auch geistigen Gesundheitsschädigung.

Die Absicherung wird durch die Zahlung einer sogenannten Invaliditätssumme erreicht. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der Art der Verletzung, denn durch die Gliedertaxe ist nahezu jede mögliche Verletzung, die aufgrund eines Unfalls entstanden sein kann, mit einem bestimmten Prozentsatz beziffert. Auf Basis der Invaliditätssumme und diesem Prozentsatz errechnen sich dann die Leistungen, die Sie als Geschädigter erhalten.

Finanzielle Absicherung nach einem Unfall

Neben dieser Kernleistung können Sie im Bereich private Unfallversicherung noch eine Vielzahl von weiteren optionalen Leistungen mit dem Versicherer vereinbaren. Hier ist zum Beispiel die Todesfallleistung zu nennen. Sollte der Versicherte aufgrund der Unfallfolgen versterben, wird eine vereinbarte Summe an einen Angehörigen gezahlt.

Eine weitere Leistung, die vereinbart werden kann, ist die Unfallrente. Die Unfallrente wird dann gezahlt, wenn Sie als Versicherter als Folge eines Unfalls berufs- bzw. erwerbsunfähig werden und gehört somit zu den sehr wichtigen Leistungen.

Vielfalt an optionalen Leistungen

Weitere Leistungen, die häufig im Rahmen von privaten Unfallversicherungen angeboten werden, sind zum Beispiel ein Unfall-Krankentagegeld, ein Unfall-Krankenhaustagegeld, die Übernahme von Bergungskosten (meistens bis zu maximal 5.000,- €) oder auch die Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen, die aufgrund des Unfalls sinnvoll sein können.

Mitunter kann auch die Übergangsleistung zu den sehr sinnvollen Leistungen zählen. Da die volle Invaliditätssumme oftmals erst ein Jahr nach dem Unfall gezahlt wird, dient die Übergangsleistung bis dahin zur finanziellen Überbrückung.