Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) sind Beitragserhöhungen durchaus gewohnt. In der Vergangenheit begründeten die Gesellschaften der PKV diese mit gestiegenen Gesundheitskosten.
Diese ließen sich zu einem großen Teil auf eine Verbesserung der medizinischen Leistungen zurückführen, so dass die Versicherungsnehmer den Nutzen sahen und einen erhöhten Beitrag für ihre Krankenversicherung akzeptierten. Neu ist, dass auch der gegenwärtigeNiedrigzins viele Versicherer zu Beitragsanpassungen zwingt.
Wie sich der Kapitalmarkt auf die Versicherungsbeiträge auswirkt
Die Gesellschaften der PKV legen die nicht sofort benötigten Versicherungsbeiträge ihrer Kunden auf dem Kapitalmarkt an. Dieses Verfahren ist nicht nur für Altersrückstellungen, sondern auch für weitere Zwecke sinnvoll und statthaft. Eine Kapitalanlage erzielt heute jedoch eine deutlich schwächere Verzinsung als vor einigen Jahren.
Die meisten Gesellschaften kalkulieren mit einer Mindestverzinsung von dreieinhalb Prozent. Diese Kalkulation ist verantwortungsvoll, da viele Versicherer zurzeit noch Zinssätze von 4,2 Prozent erzielen. Der Wert hat sich jedoch von 2000 bis 2011 um zwei Prozentpunkte verringert, so dass die Kalkulationsgrundlage bald unterboten sein wird.
Versicherungsgesellschaften müssen Vorgaben der BaFin erfüllen
Wenn ihre Kapitalanlage nicht mehr die errechnete Verzinsung erzielt, müssen die Gesellschaften der PKV ihre Kalkulation überarbeiten und die schwächere Verzinsung an ihre Kunden weitergeben. Die Kalkulationsbasis der privaten Krankenversicherungsgesellschaften hinsichtlich der Erträge ihrer Geldanlagen ist der Rechnungszins.
Falls dieser um einen einzigen Prozentpunkt gesenkt werden muss, droht den Kunden der entsprechenden Krankenkassen eine Beitragserhöhung um etwa 10 %. Die Versicherungsgesellschaften können den Effekt abmildern, indem sie Rückstellungen verringern und somit nicht die gesamten durch den Niedrigzins erlittenen Einbußen an ihre Kunden weitergeben.
Bei der Kalkulation der neuen Unisex-Tarife haben die meisten Versicherungsgesellschaften wie die Axa bereits eine Absenkung des Rechnungszinses auf 2,5 % berücksichtigt, so dass die erhofften Beitragseinsparungen für weibliche Neumitglieder nicht realisiert wurden. Zugleich hat die Axa als erstes Unternehmen der privaten Krankenversicherungsbranche öffentlich eingeräumt, auch die Beiträge für Bestandskunden überarbeiten zu müssen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind die Kunden von mindestens vier weiteren Krankenversicherungsunternehmen von überdurchschnittlich hohen Preisanpassungen betroffen. Einige Gesellschaften wie die Alte Oldenburger und die Debeka haben bereits darauf hingewiesen, dank langfristiger oder vorsichtiger Anlagestrategien bislang nicht von einer Absenkung des Rechnungszinses betroffen zu sein.
Bei Neuabschlüssen privater Krankenversicherungsverträge wird die Anlagestrategie der Gesellschaft zu einem zunehmend wichtigen Kriterium.