Pepp soll – auf den Punkt gebracht – für Patienten von psychiatrischen Kliniken durch pauschale Abrechnungen eine Erleichterung bedeuten. Doch Kritiker befürchten genau das Gegenteil.
Das geplante System Pepp sollte eigentlich bis nächstes Jahr vollständig eingeführt und als Bezahlsystem für psychiatrische Kliniken Pflicht sein. Bis Dato ist Pepp noch auf freiwilliger Basis, soll jedoch flächendeckend implementiert werden. Dies wird nun frühestens Ende 2016 der Fall werden, da die Vorstände der Koalitionsfraktion nun der massiven Kritik nachgegeben und die Optionsphase um ein weiteres Jahr verlängert hat.
Finanzielle Vorteile von Pepp für Kliniken bleiben bestehen
Bisher nutzten nur 80 Einrichtungen Pepp als pauschales Abrechnungssystem, die 500 weiteren psychiatrischen oder psychosomatischen Kliniken haben Pepp noch nicht übernommen.
Die finanziellen Vorteile für Kliniken, die auf das neue System umstellen, sollen trotz der Skepsis der Koalition weiterhin Bestand haben. Dennoch wird das Bundesgesundheitsministerium Pepp erneut grundlegend prüfen und, falls nötig, Alternativen erarbeiten. Pepp-Gegner hatten wiederholt ihrer Sorge Ausdruck verliehen, dass Pepp keine Erleichterung für psychisch Kranke bedeuten werde, sondern im Gegenteil zu Schlechterstellungen führen könnte.
Zahlreiche Kritik am geplanten Bezahlsystem
Einen Grund sehen die Gegner des umstrittenen Bezahlsystems darin, dass Kliniken bestimmte Krankheiten künftig aufgrund der lukrativen Aspekte häufiger als zuvor an Patienten diagnostizieren könnten. Eine andere Sorge gilt den Psychotherapien. Diese seien im neuen System Pepp unterbezahlt und könnten daher trotz Bedarf weniger als bisher angeboten werden. Zudem wäre es nicht auszuschließen, dass Patienten gänzlich durch das (neue) Raster fallen könnten, obwohl sie Hilfe benötigen.
Ein großer Punkt des Anstoßes liegt auch bei den Tagessätzen für Klinikaufenthalte. Je länger Patienten in einer psychiatrischen Klinik bleiben müssen, desto niedriger wird der von den Krankenkassen bezahlte pauschale Tagessatz – psychisch Kranke könnten also trotz Behandlungsbedarf frühzeitig entlassen werden, da ein längerer Aufenthalt schlicht unrentabel wäre. Besonders Menschen mit schweren Depressionen, Schizophrenie oder Suchtproblemen könnten zu früh entlassen werden, da besonders bei Schwerkranken oft nur ein längerer Aufenthalt Linderung schaffen kann.
Notbremse gezogen – Pepp frühestens 2016 obligatorisch
Gemäß Karl Lauterbach, dem SPD-Gesundheitsexperten, sei der Beschluss nun ein „Ausstieg aus der schnellen Einführung des Pepp“. Um eine zu schnelle und mängelträchtige Einführung zu vermeiden, habe die Koalition deshalb die Notbremse gezogen. Der Krankenkassen-Spitzenverband verschloss sich jedoch der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach einer Verlängerung der Optionsphase der Kliniken bis 2017, so Spiegel Online.