Lange haben sich die Christsozialen dagegen gesträubt, nun aber schwenken sie auf den Kurs der beiden FDP-Politiker Philipp Rösler und Daniel Bahr ein. Fortan stehen auch die gesetzlichen Krankenkassen unter der Aufsicht des Kartellamts.
Kartellamt soll Krankenkassen vor Missbrauch ihrer Macht abhalten
Nachdem die Gesundheitsreform der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit abnahm, selbst die Krankenversicherungsbeiträge zu bestimmen, erhielten die Krankenkassen im Gegenzug die Erlaubnis, Zuzahlungen von ihren Versicherten einzufordern, sofern sie mit ihren Einnahmen nicht zurechtkommen sollten.
Allerdings sprach der Gesetzgeber den Versicherten gleichzeitig das Recht zu, ihre Krankenkassen zu wechseln, sobald diese Zuzahlungen verlangen sollten. 2010 führten gleich mehrere Krankenkassen eine Zuzahlung ein, was das Kartellamt argwöhnisch werden ließ. Doch die Krankenkassen wehrten sich erfolgreich gegen die Sanktionen des Kartellamts mit dem Hinweis, die Behörde hätte keine Kompetenz gehabt, gegen die Krankenkassen vorzugehen.
Genau das wird sich nun ändern. Zum Jahreswechsel erhalten die Kartellwächter die Erlaubnis, auch Krankenkassen auf Missbrauch ihrer Macht zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
AOK lehnt die Gesetzesänderung als kontraproduktiv ab
Kritik an der Gesetzesänderung kommt vor allem von der AOK. Der Schritt sei ‘unsinnig’, da er die Situation der Versicherten nicht verbessere, sondern das Gegenteil bewirke, sagte der Vorstandschef der AOK, Jürgen Graalmann, der Tageszeitung WELT.
Die AOK sei kein Unternehmen, das seine Macht ausnutzen könnte, sondern Träger öffentlicher Aufgaben. Und je mehr Krankenkassen miteinander kooperieren, desto mehr könnten sie ihren Versicherten bieten. Die Furcht vor dem Kartellamt würde aber den Kooperationswillen zulasten der Interessen der Versicherten beeinträchtigen.
Das war auch die vorrangige Befürchtung der CSU, weshalb sie sich zunächst gegen den Vorstoß des Bundesgesundheitsministers, Daniel Bahr (FDP), stellte. Doch die Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht laut dem HANDELSBLATT explizit vor, dass auch künftig Kooperationen und sogar Fusionen unter den Krankenkassen erlaubt bleiben, ohne dass das Kartellamt von einem Missbrauch deren Macht auszugehen hat.