Eine Lebensversicherung versichert den Tod des Versicherungsnehmers, ist also eine Individualversicherung, die einen speziellen Fall für eine bestimmte Person absichert. Zudem gelten Lebensversicherungen als Personenversicherungen, da das Versicherungsrisiko für die Versicherungsgesellschaft in der zu versichernden Person selbst liegt.
[contact-form-7 id="9687" title="KLV Leadform"]Es gibt zwei grundlegende Varianten der Lebensversicherung: Bei der Risikolebensversicherung erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers den Versicherungsbetrag ausgezahlt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) hingegen ist die Versicherungsleistung der Risikolebensversicherung zusätzlich erweitert durch die vermögensbildende Ansparung einer Altersvorsorge für den Fall, dass der Versicherte während der Laufzeit der kapitalbildenden Lebensversicherung nicht verstirbt.
Bei der Kapitallebensversicherung wird der Versicherungsbetrag (die Versicherungssumme) somit sowohl im Todesfall, als auch im Überlebensfall des Versicherungsnehmers fällig.
So funktioniert eine kapitalbildende Lebensversicherung
Ähnlich wie bei einem Bauspardarlehen zahlt der Versicherungsnehmer der kapitalbildenden Lebensversicherung regelmäßig eine sogenannte Sparleistung in seine Lebensversicherung ein. Die Höhe der Sparleistung beeinflusst die Höhe der Versicherungssumme und wird bei Vertragsabschluss in der Versicherungspolice festgeschrieben. Während einer vorher vereinbarten Versicherungslaufzeit werden die Sparbeiträge des Versicherten verzinslich angelegt und so als Altersvorsorge angespart. Tritt der Erlebensfall der versicherten Person nach Ablauf der Versicherungslaufzeit ein, erhält der Versicherte seine verzinsten Sparbeiträge entweder als Einmalzahlung, oder als monatliche Rente ausgezahlt.
Tritt jedoch der Todesfall des Versicherten ein, so fungiert die kapitalbildende Lebensversicherung nicht als Sparkonto einer Altersvorsorge, sondern analog zur Risikolebensversicherung als Hinterbliebenenschutz für diejenigen Familienangehörigen, die im Versicherungsvertrag als Begünstigte eingetragen wurden.
Die kapitalbildende Lebensversicherung unterscheidet folglich in Todesfallleistung (Hinterbliebenenschutz) und Erlebensfallleistung (Altersvorsorge).
Doppelte Sicherheit: Schutz von Familie und Lebensstandard
Eine kapitalbildende Lebensversicherung lässt den Versicherten somit in doppelter Hinsicht profitieren: Für den Fall des Überlebens der Versicherungsdauer erhält der Versicherte einen verzinsten Sparbetrag, mit dem die durch die geringe gesetzliche Altersrente entstehende Versorgungslücke geschlossen und so der gewohnte Lebensstandard aufrecht erhalten werden kann. Denn niemand möchte im Alter am Hungertuch nagen und auf seit Jahren gewohnte, persönliche Standards verzichten müssen, da die alleinige Versorgung durch die staatliche Altersrente mitnichten ausreichend ist.
Zudem bietet die kapitalbildende Lebensversicherung der versicherten Person die Gewissheit, die Familie und Angehörige im Todesfall nicht finanziell alleine stehen zu lassen, da die Versicherungssumme im Todesfall allen im Vertrag genannten Begünstigten zuteil wird.
Dies ist besonders dann ratsam, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise der Hauptverdiener einer Familie mit Kindern ist, die im Todesfall Kredite nicht mehr abzahlen und den Lebensstandard durch das wegfallende Haupteinkommen nicht mehr aufrecht erhalten könnten und schlimmstenfalls eventuell neu erworbenes Wohneigentum schnellstmöglich wieder verkaufen müssten.
Auszahlungen aus der kapitalbildenden Lebensversicherung sind weitestgehend steuerfrei
Die Auszahlungen der kapitalbildenden Lebensversicherung – egal, ob im Erlebensfall als Altersvorsorge, oder im Todesfall als Hinterbliebenenschutz – sind weitestgehend steuerfrei. Jedoch haben sich die steuerlichen Bedingungen für kapitalbildende Lebensversicherungen im vergangenen Jahr 2013 geändert. Anders als bisher sind Versicherungsleistungen aus Versicherungsverträgen, die nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, nicht mehr wie bis dato von der Steuer befreit. Für Verträge, die jedoch noch vor dem 1. Januar 2005 datiert sind, besteht weiterhin Steuerfreiheit, da hier der Vertrauensschutz greift.
Für Immobilienbesitzer ist die kapitalbildende Lebensversicherung aus einem weiteren Grund besonders interessant: Für sie ergibt sich durch diese Art der Lebensversicherung die Möglichkeit, bestehende Darlehen durch die Leistungen der Versicherung sowohl im Erlebens-, als auch im Todesfall zurückzuzahlen. Eine kapitalbildenden Lebensversicherung gibt als exzellente Kreditsicherheit, da das Kreditinstitut in keinem Fall auf seinen Forderungen sitzen bleiben wird. Zudem bietet diese Rückzahlungsmöglichkeit für Immobilienbesitzer handfeste Steuervorteile: Alle Zinsen der Kreditschuld können über die gesamte Laufzeit der Hypothek hinweg als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Jedoch sollte die kapitalbildende Lebensversicherung nicht ausschließlich zur Kreditabsicherung oder zur Altersvorsorge dienen, denn für diese Anlageziele lassen sich durchaus Produkte mit höherer Rentabilität finden, wie beispielsweise das Fondssparen an der Börse, ein Baugeld oder ein gewöhnliches Bauspardarlehen. Möchte man hingegen bewusst einen möglichen Todesfall versichern, so ist die kapitalbildende Lebensversicherung durch die geschickte Kombination aus Altersvorsorge und Hinterbliebenenschutz das optimale Versicherungsprodukt.