Ist die Riester-Rente vererbbar?

Seit nunmehr zehn Jahren gibt es die Riester-Rente. Dabei handelt es sich um eine staatliche Förderung, die einem dabei helfen soll eigenes Kapital anzusparen, um im Alter gut versorgt zu sein. Viele Menschen, die eine Riester-Rente abschließen, fragen sich jedoch: Was passiert, wenn der Sparer verstirbt? Können die Hinterbliebenen das Kapital bekommen oder muss die staatliche Förderung zurückgezahlt werden?

In dieser Form kann die Riester-Rente an die Hinterbliebenen vererbt werden

Es ist möglich das gesamte Kapital der Riester-Rente an die Hinterbliebenen zu vererben, die dabei auch auf die staatliche Förderung nicht verzichten müssten. Dafür ist allerdings eine gewisse Vorsorge durch den Sparer von Nöten. Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten, durch welche die Hinterbliebenen versorgt werden können: Wenn der Sparer bei Abschluss der Riester-Rente eine Zusatzversicherung für den Ehepartner abschließt, kann der das gesamte Kapital bekommen und muss auch auf die staatliche Förderung nicht verzichten. Gleiches gilt, wenn die abgeschlossene Zusatzversicherung als Waisen-Rente konzipiert ist. In diesem Fall hilft die Rente den Kindern.

Zusätzlich kann die Riester-Rente auch auf einen entsprechenden Rentenvertrag des Ehepartners übertragen werden. Es ist deshalb sehr zu empfehlen, dass sich die Sparer schon beim Abschluss des Riester-Vertrags Gedanken darüber machen, ob sie die Hinterbliebenen absichern möchten oder nicht. Die Kosten dafür ergeben sich aus dem Alter der Erben, der allgemeinen familiären Situation sowie der allgemeinen Vermögenssituation des Sparers.

Bei diesem Szenario geht die staatliche Förderung verloren

Wählt man einen der beschriebenen Wege, dann werden die staatliche Förderung und das selbst angesparte Kapital allerdings immer noch in Form einer Rente ausgezahlt. Es gibt einige Sparer, die lieber die Gesamtsumme der Riester-Rente vererben würden. Auch dies ist möglich, allerdings muss dafür der Vertrag aufgelöst werden. Die Förderung muss dann an den Staat zurückgezahlt werden. Auch deshalb ist es sehr wichtig, dass sich der Sparer so bei Abschluss des Vertrags Gedanken über den „Fall eines Falls“ macht.