Haustiere haben ihren festen Platz in der familiären Struktur gefunden. Vor allem Hunde sind bei Haustierfreunden beliebt.
Hundehalter sind in den meisten Bundesländern gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen. Die Versicherung kompensiert den finanziellen Schaden, der durch Hunde verursacht werden kann.
Die Gefährdungshaftung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das BGB regelt in§ 833 BGB solche Schadensfälle, die durch einen Hund verursacht wurden. Für die Haftung des Hundehalters spielt es indes keine Rolle, ob ihn überhaupt ein Verschulden trifft. Vielmehr handelt es sich um einen Gefährdungstatbestand, der die Haftung durch die Haltung des Tieres begründet.
Ein Halter muss nicht der Eigentümer des Hundes sein, sondern derjenige, der sich um entsprechende Tiere kümmert, sie pflegt und ernährt. Um die Kosten, die durch einen Schaden verursacht werden decken zu können, sollten Halter eine Hundehalterhaftpflicht abschließen.
Viele Besitzer halten die Hundehalterhaftpflicht für überflüssig. Zu beachten ist, dass Hunde einem natürlichen Instinkt folgen, der vom Menschen nicht kalkulierbar ist.
Ein Schaden ist bei einem pflegeleichten Hund nicht ausgeschlossen. Ältere Hunde neigen zu aggressiven oder unkontrollierten Handlungen, die nicht selten mit einem Biss enden können. Der Hundehalter macht sich gegenüber dem Geschädigten Schadensersatzpflichtig.
Die Schadenssumme kann über den wirtschaftlichen Verhältnissen des Halters liegen. Mit einer Hundehalterhaftpflicht werden die anfallenden Kosten kompensiert.
Die Wahl der passenden Hundehalterhaftpflicht
Die Hundehalterhaftpflicht ist in allen Bundesländern für ausgewählte Hunderassen Pflicht. Das ist damit zu erklären, dass von einigen Hunderassen ein gesteigertes Schadensrisiko ausgeht.
Bei einem Personen- und Sachschaden muss der Hundehalter alle Unkosten, die durch das Geschehen entstanden sind, ausgleichen. Die Hundehalterhaftpflicht kann als Zusatz zur privaten Haftpflichtversicherung gebucht werden.
Die Höhe der Zusatzvergütung der Hundehalterhaftpflicht richtet sich nach der Hunderasse. Für einen kleinen Hund kostet der Versicherungsschutz 10,- €, für einen großen Kampfhund 100,- € pro Jahr.
Verglichen mit den möglichen Schadenskosten, handelt es sich um Aufwendungen, die vom Hundehalter zu tragen sind.