Bereits zwei Mal scheiterte die Private Krankenversicherung (PKV) mit ihren Klagen gegen den Klinik-Betreiber Helios. Nachdem bereits 2008 die erste Klage zurückgewiesen wurde, verlor die PKV dieses Jahr erneut vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof. Jetzt wandte sich der PKV-Verband an die Bundesregierung mit der Forderung, ein Gesetz einzubringen, mit dem den Abrechnungsregeln von Helios und anderen privaten Klinikträgern ein Riegel vorgeschoben wird.
50 % höhere Behandlungskosten bei Helios
Der private Klinik-Betreiber Helios wurde von mehreren Krankenhausträgern als Tochtergesellschaft gegründet. Hier werden ausschließlich privat Versicherte zu sehr viel höheren Kosten behandelt. Oftmals befinden sich die Helios-Kliniken innerhalb von städtischen Kliniken, die einfach einige Bereiche umfunktioniert haben. Dort rechnet Helios dann bis zu 50 % höhere Behandlungskosten ab, ohne dass dafür höhere Leistungen erbracht werden. Die Behandlungen decken sich mit denen der Kassenpatienten. Die Kosten dafür dürften also nach Ansicht der PKV nicht höher sein als die Kosten, die den gesetzlichen Krankenkassen für die gleichen Leistungen berechnet werden.
Privat Versicherte wurden ohne Einwilligung verlegt
In die Kritik gekommen ist Helios unter anderem durch mehrere Vorkommnisse, bei denen privat versicherte Patienten ohne ihr Einverständnis in eine Helios-Privatklinik verlegt wurden. Teilweise lagen die betroffenen Menschen im Koma und konnten deshalb der Verlegung gar nicht zustimmen. Der PKV sind durch diese ungenehmigten Aufenthalte ihrer Versicherten Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro entstanden.
Nach dem neuesten Gerichtsbeschluss befürchtet die PKV nun, dass weitere Kliniken dem Beispiel von Helios folgen werden und eine Kostenlawine auf sie zukommen wird. Diese Kosten müssten letztlich auf die Beiträge umgelegt werden. Privat Versicherte hätten dadurch deutlich höhere Aufwendungen für die Krankenversicherung zu erwarten.
Neues Gesetz soll privat Versicherte vor zu hohen Kosten schützen
Die PKV hofft nun auf das neue Gesetz der Bundesregierung, mit dem verhindert werden soll, dass privat Versicherte durch überhöhte Abrechnungen zur Kasse gebeten werden.Ein Entwurf soll bereits vorliegen, muss aber noch durch die Koalitionspartner abgesegnet werden, bevor das Gesetz eingebracht werden kann.