Da die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung im Pflegefall besonders bei einer erforderlichen stationären Pflege nicht ausreichen, fördert der Staat ab Januar 2013 den Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung.
Anbieter der entsprechenden Verträge sind die Gesellschaften der PKV, deren Verbandsdirektor Volker Leienbach mit einem starken Interesse der Versicherten am sogenannten Pflege-Bahr rechnet.
Umgangssprachlich wird das neue Vertragsmodell auch als Pflege-Riester bezeichnet, tatsächlich hat zu seiner Einführung Daniel Bahr (FDP) als Gesundheitsminister die entscheidenden Impulse gegeben.
Die Voraussetzungen für die geforderte Pflegeversicherung
Die PKV bietet bereits jetzt die Möglichkeit zum Abschluss einer privaten Pflegeversicherung an. Allerdings führen die Gesellschaften der PKV bei der nicht geförderten Pflegezusatzversicherung regelmäßig Gesundheitsprüfungen durch und lehnen schlechte Risiken ab oder berechnen zumindest Risikozuschläge.
Bei den als Pflege-Bahr bezeichneten geförderten privaten Pflegeversicherungen besteht seitens der PKV ein absoluter Annahmezwang (Kontrahierungszwang) für jeden Versicherungsantrag. Sie muss zudem auf jede Form einer Gesundheitsprüfung verzichtenund darf keine Risikozuschläge erheben. Damit besteht für jeden Menschen die Möglichkeit, bei Interesse eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Eine weitere Voraussetzung für die Zertifizierung von Versicherungsverträgen als für den Pflege-Bahr geeignet lautet, dass die Vermittlungsprovision nicht mehr als 2 Monatsbeiträgebeträgt. Wer Interesse am Pflege-Bahr hat, wendet sich am besten aktiv an eine Gesellschaft der PKV, zumal die geringe Provision den aktiven Vertrieb der Produkte für Versicherungsmakler als wenig attraktiv erscheinen lässt.
Was wird gefördert?
Wer eine für den Pflege-Bahr zertifizierte private Pflegeversicherung abschließt, erhält einenmonatlichen staatlichen Zuschuss in Höhe von 5,- €. Den Zuschuss beantragen die bei der PKV angesiedelten Pflegekassen; Voraussetzung für die Bezuschussung des Vertrages ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer eine Versicherungsprämie in einer Höhe von mindestens 10,- € je Monat selbst bezahlt.
Des Weiteren muss die Leistung aus der geförderten privaten Pflegezusatzversicherung mindestens 20,- € je Pflegetag betragen. Die Auszahlung der freiwilligen privaten Pflegeversicherung erfolgt im Leistungsfall als Pflegetagegeld.
Volker Leienbach rechnet damit, dass die ersten Gesellschaften der PKV ihre Angebote für die neue Pflegezusatzversicherung spätestens Anfang Januar 2013 vorlegen werden und dass dank attraktiver Beiträge ein hohes Interesse der Bevölkerung an der staatlich geförderten freiwilligen Pflegeversicherung besteht.