Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hat die freie Wahl unter den Vertragskrankenhäusern. Dieses freie Wahlrecht möchte die schwarz-gelbe Koalition nun einschränken und den gesetzlichen Krankenversicherungen mehr Steuerungsmöglichkeiten geben.
Räumliche Nähe zur Klinik sollte kein Kriterium sein
Es geht vor allem um die notwendigen vollstationären Behandlungen in Krankenhäusern, die planbar sind und nicht sofort durchgeführt werden müssen. Die Patienten wählen häufig eine Klinik in der Nachbarschaft aufgrund der örtlichen Nähe, oder weil ein Bekannter eine Empfehlung für diese Klinik gegeben hat. Die fachliche und medizinische Ausstattung bleibt dabei leider meistens unberücksichtigt.
Dies soll nun mit Hilfe der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden. Für eine fundierte, bestmögliche Empfehlung werden nun von den gesetzlichen Krankenkassen verschiedene Daten von Vertragskrankenhäusern gesammelt. Daten, wie zum Beispiel über die Häufigkeit und Art der Eingriffe, welche Fachärzte in der jeweiligen Klinik tätig sind oder bei wie vielen Patienten eine Nachoperation notwendig wurde.
Aufgrund dieser gesammelten Daten wird die Gesetzliche Krankenversicherung in die Lage versetzt, bei Operationen fundierte Empfehlungen für ausgewählte Krankenhäuser auszusprechen.
Welche Vorteile hat der Patient?
Natürlich profitiert der Patient von einer sehr guten medizinischen Behandlung. Aber auch finanziell hat die Empfehlung Vorteile für den Patienten. Die Zuzahlungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung betragen im Krankenhaus 10,- € pro Tag, längstens aber für 28 Tage im Jahr.
Geht der Patient in die Klinik, für welche seine gesetzliche Krankenversicherung eine Empfehlung gegeben hat, soll der Patient keine Zuzahlung mehr leisten müssen – und spart also bis zu 280,- € im Jahr. Viele Patienten sind vielleicht auch dankbar, bei der Wahl der Klinik durch eine gesetzliche Krankenversicherung unterstützt und beraten zu werden.
Was für Nachteile können durch die Empfehlungen entstehen?
Die Krankenhäuser und die Gegenparteien haben Bedenken, dass durch die Steuerung der Patienten die flächendeckende Versorgung vor allem in ländlichen Gegenden gefährdet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung könnte durch diese Art der Steuerung schließlich die Belegung der einzelnen Kliniken beeinflussen.
Es wäre theoretisch sogar denkbar, dass die gesetzliche Krankenversicherung versucht, die Preise entsprechend durch die Empfehlungen zu beeinflussen oder spezielle Krankenhäuser profitieren zu lassen. Dieser Gedanke liegt nicht fern, wurden doch kürzlich erst Verstrickungen von Ärzten und Krankenhäusern bekannt – die sogenannten Fangprämien.