Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält staatlich geförderte Zulagen zur Bildung einer Altersvorsorge. Damit jede Zulage entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen gezahlt wird, müssen Änderungen im persönlichen Bereich des Versicherten sofort von diesem angezeigt werden. Da Riester-Sparer aber nicht immer gleich alle Veränderungen durchgeben, kommt es jährlich zu Rückbuchungen von bereits gewährten Zulagen. Um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, plant der Gesetzgeber die Einführung von einem festgelegten Mindestbeitrag von 60,00 Euro für jeden Sparer der Riester-Rente. Dieser Beitrag muss mindestens jährlich gezahlt werden, damit die Zahlung der Riester-Zulage gewährleistet ist.
Mindestbeitrag für mehr Gerechtigkeit und Transparenz
Die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, die für die Zahlung der Riester-Zulage verantwortlich ist, musste bereits gezahlte Zulagen vom Vorsorgekonto der Riester-Sparer zurückbuchen. Dieses wurde notwendig, wenn Änderungen im persönlichen Umfeld des Kunden nicht rechtzeitig gemeldet wurden. Zu diesen Angaben zählen Arbeitsaufnahme des Ehepartners oder die Geburt eines Kindes.
Mit der Zahlung eines jeden Riester-Sparers von einem Beitrag von mindestens 60 Euro im Jahr sollen diese Umbuchungen nun verhindert bzw. minimiert werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt mussten diesen Pflichtmindestbeitrag nur Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Gleichzeitig wird das Vorsorgekonto transparenter und verständlicher. Wer den Beitrag zukünftig zahlt, kann mit einer Erhöhung der Rente rechnen.
Beitragsnachzahlungen in die Riester Rente sollen ermöglicht werden
Der Anbieter der Riester-Rente muss den Versicherungsnehmer über eine amtliche Forderung zur Rückbuchung von Zulagen informieren. Um eine Zulage zurückzubekommen, erhalten Riester-Sparer die Möglichkeit, Beiträge nachzuzahlen. Eine Nachzahlung ist noch nach zwei Jahren nach der Rückbuchung möglich.
Zustimmung des Bundesrates steht noch aus
Bereits am Anfang des Jahres hatte die schwarz-gelbe Koalition die Änderungen angekündigt. Die Vorschläge zur Neuregelung wurden im Bundestag beschlossen. Wenn der Bundesrat am 25. November 2011 zustimmt, werden die Neuregelungen zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.