Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit 1989 unverändert. Nun hat das Bundeskabinett eine Anpassung der Gebühren beschlossen, die insgesamt Mehrkosten von etwa 345 Millionen Euro mit sich bringen wird. Sofern der Bundesrat seine Zustimmung erteilt,steigen somit auch die Kosten für die Versicherten.
Auswirkungen der Änderungen für Versicherte
Von den Änderungen der Gebührenordnung sind in erster Linie die Mitglieder privater Krankenversicherungen betroffen. Auch gesetzlich Versicherte bekommen die höheren Kosten jedoch zu spüren, nämlich dann, wenn die Zahnärzte Leistungen erbringen, die ganz oder zum Teil privat abgerechnet werden. So kann eine Vollkrone für Mitglieder dergesetzlichen Krankenversicherungen beispielsweise um bis zu 74,- € teurer werden, sofern der Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte nicht an einer Ablehnung seitens des Bundesrats scheitert.
Verteilung der zusätzlichen Kosten
Sollten die Zahnärzte tatsächlich mehr Geld erhalten, ist mit ungefähr 164 Millionen Mehrkosten für Privathaushalte zu rechnen. Die restlichen 114 Millionen tragen die privaten Krankenversicherungen, die ihren Mitgliedern schließlich die Rechnungen der Zahnärzte ganz oder zumindest teilweise erstatten. Ob eine Veränderung der Gebührenordnung für Zahnärztewirklich notwendig erscheint, ist übrigens nicht unbestritten. Der Verband der privaten Krankenversicherungen hält einen Nachholbedarf seitens der Zahnärzte für zweifelhaft.