Die Riester-Rente ist bisweilen in aller Munde: In den Medien wird viel darüber geschrieben oder berichtet. Dabei wird sie entweder hoch gelobt oder stark kritisiert. Die Kritik wird dadurch möglich, dass es je nach Gesellschaft viele gravierende Unterschiede in den Vertragsbedingungen für eine Riester-Rente gibt. Ebenso spielt es dabei eine Rolle, ob man schon länger im Besitz einer Riester-Rente ist oder erst jetzt mit dem Gedanken spielt, private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung zu betreiben.
Grundlagen für einen guten Riester-Vertrag
Man kann anhand von sechs einfachen Kriterien prüfen, ob man im Besitz einer guten Riester-Police ist, oder ob man vielleicht besser den Anbieter wechseln sollte:
- Die Riester-Rente bietet in der Regel eine garantierte lebenslange Rentenauszahlung. Doch ist Ihre Rente auch wirklich garantiert? Gerade neuere Verträge ab 2007 werben mit höheren garantierten Renten als es noch ältere Verträge getan haben. Doch viele Renten können eigentlich nicht garantiert werden, da sie nur zur Hälfte auf der derzeitigen Sterbetafel basieren. Als Kunde oder Makler muss man im Hinterkopf behalten, dass bis zum Rentenbeginn noch weitere Sterbetafeln die heutige ersetzen werden. Diese Informationen sind wichtig zur Entlarvung von Treuhänderklauseln. Hierbei wird die voraussichtliche Rentenauszahlung so kalkuliert, dass sie zu mindestens 50 % den bei Renteneintritt geltenden Sterbetafeln unterliegt. Da sich die Lebenserwartung in Deutschland derzeit so entwickelt, dass die Menschen immer älter werden, ziehen Riester-Kunden deshalb einen deutlichen Nachteil aus dieser Rentenkalkulation: Denn je höher die Lebenserwartung, desto niedriger die Rentenauszahlung.
- Setzt sich die im Vertrag garantierte Riester-Rente auch wirklich aus dem gesamten angesparten Kapital zusammen? Gute Verträge beinhalten dabei eine Klausel, die erklärt, dass sich die Höhe der lebenslangen Riester-Rente aus dem Vertragsvermögen zum Rentenbeginn und dem Rentenfaktor zusammensetzt – und dass darüber hinaus Überschussbeteiligungen möglich sind.
- Zieht eine Beitragsfreistellung und dementsprechend eine spätere Beitragsaufnahme auch keine Veränderung der Versicherungsbedingungen nach sich? Hierzu sollte im Vertrag garantiert werden, dass Sie nach einer Beitragsfreistellung oder der Herabsetzung Ihres Beitrags jederzeit wieder Einzahlungen aufnehmen können. Aufgrund der Beitragsfreistellung entfallene Beiträge dürfen von dem Riester-Anbieter nicht nachträglich zurückgefordert werden! Es sollte Ihnen stattdessen die Möglichkeit eingeräumt werden, höhere Beiträge als ursprünglich vereinbart einzahlen zu können, um die Differenz während der Beitragsfreistellung wieder auszugleichen.
Lesen Sie nächste Woche in Teil 2, welche drei weiteren Klauseln in Ihrem Riester-Vertrag unbedingt enthalten sein sollten!