Die schwarze Liste der deutschen Versicherer

Versicherungen können als problematisch eingestufte Risikokunden in die schwarze Liste eintragen. Mithilfe dieser Warndatei können Sie andere Versicherungsunternehmen vor dem Versicherungsrisiko dieser Kunden warnen.

Problemkunden sind in der schwarzen Liste vermerkt.

Versicherungen können andere Versicherungsgesellschaften vor sogenannten Risikokunden warnen, indem sie diese in die schwarze Liste eintragen.

Manche Versicherungsnehmer sind in den Augen der Versicherungsgesellschaften problematisch zu versichern, da ein Leistungseintritt seitens der Versicherung wahrscheinlich ist. Zu solchen Problemkunden zählen beispielsweise Menschen mit sogenannten gefährlichen Hobbys, speziellen Vorerkrankungen oder Berufen, die der Berufs-Risiko-Gruppe zugeordnet werden. Aufgrund des gesteigerten Verletzungs- oder Unfallpotentials dieser Hobbys oder Berufe müssen die Versicherten Risikobeiträge zahlen – oder werden schlimmstenfalls abgelehnt durch die Versicherer.

Über das HIS (Hinweis- und Informationssystem) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tauschen sich die Versicherungsgesellschaften über diese Problemkunden aus. Versicherer aller Sparten können hier Personen eintragen, die sie als problematisch zu versichern einstufen. Allein für Personen-Versicherungen sind in dieser schwarzen Liste mehr als 4 Millionen Menschen vermerkt. Ziel der schwarzen Liste ist, die Versicherungsgesellschaften von „teuren“ Risikokunden zu warnen.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung oder private Unfallversicherung abschließen möchte, bekommt Probleme, wenn er in diesem System verzeichnet ist – bis hin zur Ablehnung durch alle Anbieter“, so der Vorstand vom Bund der Versicherten, Thorsten Rudnik zu Bild.de.

So erfahren Sie, was über Sie in der schwarzen Liste vermerkt wurde

Bis vor einiger Zeit hielt die Versicherungsbranche die schwarze Liste unter Verschluss, das heißt unzugänglich für Außenstehende. „Seit Januar 2009 kann jeder Kunde über den GDV schriftlich Einsicht in diese Datei nehmen und erfragen, ob und von welchem Anbieter etwas über ihn gespeichert wurde“, so Daniel Friedheim von Check24.de. Sie müssen dazu bei dem Versicherer, der Sie gemeldet hat, nach Auskunft verlangen. Dieser ist zur Auskunft verpflichtet. Alternativ schicken Sie eine schriftliche Anfrage an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Anschrift:
GDV, Hinweis- und Informationssystem
Wilhelmstraße 43 G
10117 Berlin

Anonymität beim Versicherungsvergleich schützt Sie vor einem Eintrag in die schwarze Liste

Wenn Sie vor Vertragsabschluss einen Versicherungsvergleich durchführen wollen und hierfür eine unverbindiche Anfrage bei Versicherungsgesellschaften stellen, sollten Sie dies unbedingt anonym machen, denn ansonsten kann im Fall von Vorerkrankungen, gefährlichen Hobbys und Co leicht passieren, dass dieser Sie in die schwarze Liste einträgt, um andere Versicherungsunternehmen zu warnen. Nennen Sie somit bei einer Anfrage keinesfalls Ihren Namen oder Ihren Wohnort, um nicht identifizierbar zu bleiben.

Sofern Sie das bedenken, können Sie problemlos bei Anbietern von Versicherungen Angebote einholen, ohne dass Sie dadurch einen Nachteil erleiden.