Deutschland leidet unter einem zunehmenden Ärztemangel. Bereits jetzt sind etwa 3.500 Stellen unbesetzt; in den nächsten zehn Jahren sollen jährlich bis zu 2.000 weitere Ärzte fehlen. Das jetztvom Bundestag verabschiedete Versorgungsstrukturgesetz soll sicherstellen, dass die ärztliche Versorgung auch in Zukunft sichergestellt ist.
Per Versorgungsstrukturgesetz zu besserer ärztlicher Versorgung auf dem Land
Besonders gefährdet ist die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Diesen Missstand will das Versorgungsstrukturgesetz, das der Bundestag jetzt mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet hat, mit einem ganzen Paket von Leistungen beheben. Ziel des Gesetzes ist es, zu gewährleisten, dass allen Patienten, die auf dem Land wohnen, auch weiterhin alle ärztlichen Leistungen angeboten werden können.
Versorgung der Patienten sichern
Um mehr Ärzte aufs Land zu locken, sieht das Versorgungsstrukturgesetz die Schaffung einer ganzen Reihe von Anreizen vor. Im Mittelpunkt steht dabei die Erhöhung der Arzt-Honorare. Zudem soll Medizinern die Arbeit dadurch erleichtert werden, dass eine Reihe von Leistungen, die nicht zwingend von Ärzten erbracht werden müssen – wie etwa Hausbesuche – in Zukunft an medizinisch ausgebildete Assistenten delegiert werden können.
Um die Attraktivität von Arztstellen auf dem Land gerade für junge Mediziner zu erhöhen, wird zudem die sogenannte Residenzpflicht aufgehoben. Sie verlangte von Ärzten, dass sie ihren Wohnort an ihrem Arbeitsort haben.
Alle medizinischen Leistungen vor Ort
Die medizinische Versorgung vor Ort soll weiter dadurch gestärkt werden, dass es Pflege- und Reha-Einrichtungen erlaubt wird, Patienten von außerhalb zu betreuen. Schließlich soll dieGründung von Zweitpraxen und sogenannten rollenden Praxen erlaubt werden, so dass zum Beispiel Mediziner aus der Stadt eine Zweigstelle auf dem Land betreiben können.
Gesetzliche Krankenversicherungen skeptisch
Die gesetzlichen Krankenversicherungen hatten das Gesetz kritisiert, da sie Mehrbelastungen in Milliardenhöhe auf sich zurollen sahen. Dieser Darstellung der gesetzlichen Krankenversicherungen widerspricht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) allerdings. Dieser erklärte, die vorgesehenen 200 Millionen Euro – die zudem an anderer Stelle eingespart werden sollten – würden für die beschlossenen Maßnahmen ausreichen.
Die Opposition aus SPD, Grünen und der Linken schloss sich der Kritik der gesetzlichen Krankenversicherungen an: Das Versorgungsstrukturgesetz verbessere die ärztliche Versorgung auf dem Lande nicht. Dies werde erst dann der Fall sein, wenn zugleich gegen die zu hohe Versorgung mit Ärzten in den Städten vorgegangen werde.