Die Riester-Rente, welche die Bundesregierung bei ihrem Gesetzentwurf 2000/2001 im Rahmen der Reform der Rentenversicherung ins Leben gerufen hatte, ist bei vielen Experten und Kunden stark in die Kritik geraten.
Der Bundesregierung selbst scheint dies allerdings kein Anlass dafür zu sein, die Riester-Rente vollständig abzuschaffen. Vielmehr möchte man in Bezug auf die Riester-Rente neue Anreize schaffen, um diese retten zu können. Gelingen soll dies u. a. durch die vereinfachte Bereitstellung von Zulagen.
Verbraucher unzufrieden mit Riester-Rente
Im April des laufenden Jahres sorgte die Bundesregierung hinsichtlich der Riester-Rente für viel Unmut bei einigen Betroffenen und Verbraucherschützern. Denn die einst versprochenen Vergünstigungen und Förderungen, die im Gesetzentwurf festgelegt waren, wurden von bisherigen Kunden der Riester-Rente einfach zurückverlangt, um Erlöse in Höhe von etwa einer halben Milliarde Euro zu erzielen.
Die Antwort der Kunden und potentiellen Neuversicherten kam prompt. Die Versicherer, die die Riester-Rente in ihrem Portfolio vorweisen, beklagen seither deutliche Rückgänge bei Neuabschlüssen dieser Rentenpolice.
Unberechtigte Zulagen
Angeblich haben die Kunden ihre Zulagen, die im Gesetzentwurf keinerlei Begrenzungen ausgesetzt gewesen sein sollen, unberechtigterweise erhalten. Betroffen sind etwa 1,5 Millionen Kunden. Die Bundesregierung verteidigt sich gegen den immer größer werdenden Unmut und weist auf eine von Anfang an im Gesetzentwurf festgelegte Sparklausel von vier Prozent hin.
Gerade an dieser Hürde, die eine monatliche Rücklage des genannten Prozentsatzes vorsah, scheiterten viele Sparer der Riester-Rente, so dass die Rückzahlung für diese fällig wurde.
Ab 2012 muss allerdings trotz Vereinfachung bei der Beantragung von Zulagen jeder Kunde der Riester-Rente mindestens 60,- € in den Vertrag einzahlen. So soll ein Vorfall wie in diesem Jahr verhindert werden.