Das geplante Produktinformationsblatt für Rürup- und Riester-Verträge steht in der Kritik. Der Entwurf des Papiers stammt vom Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen (IFF), welches das Produktinformationsblatt im Auftrag des Bundesfinanzministeriums erstellt hatte.
Zielsetzung des Mitte Januar vorgestellten Blattes war, verschiedene Angebote für Rürup- und Riester-Renten für Kunden verständlich darzustellen. Anhand weniger Kennzahlen sollte der Verbraucher verschiedene Angebote zur privaten Rente vergleichen können. Achim Tiffe, Direktor des IFF, geht davon aus, dass Kunden anhand des Produktinformationsblattes nun die Spreu vom Weizen trennen könnten, sodass sich gute Produkte für die zusätzliche private Rente am Markt durchsetzen könnten.
Produktinformationsblätter: Irreführung ist möglich
Dieses Ziel werde nicht erreicht, monierte hingegen der Bund der Versicherten (BdV). Das geplante Produktinformationsblatt sei nicht geeignet Kunden die Chancen und Risiken der verschiedenen Rentenangebote zu verdeutlichen. Ganz im Gegenteil werde durch die vorgeschlagenen Kennzahlen des Produktinformationsblatts der Irreführung Tür und Tor geöffnet, so Axel Kleinlein, der Vorstandsvorsitzende des BdV.
Insbesondere kritisierte Kleinlein den Kennwert der Kostenquote. Es sei für Versicherer durchaus möglich, über verschiedene Vertragslaufzeiten eine eher ungünstige Kostenquote besonders vorteilhaft erscheinen zu lassen. Geht nämlich ein Angebot von einem späten Start in die Rente aus, erscheint es günstiger als eines, das einen frühzeitigen Renteneintritt annimmt. Transparenz und Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote seien somit nicht gewährleistet, erklärte der Vertreter des BdV.
BdV kritisiert mangelnde Vergleichbarkeit
Zudem könnten Kunden mit den Begriffen “Effektivkosten” und “Rendite-Erwartung” des Produktinformationsblattes meist nichts anfangen und wüssten deshalb auch nicht, wie sich diese Faktoren über die Effektivkostenquote auf ihre Rente auswirken. Effektivkosten beschreiben die Rentenminderung durch anfallende Kosten. Über eine Quote vergleichbar sind jedoch nur Produkte mit derselben Vorkostenrendite, rechnete Axel Kleinlein vom BdV vor. Das jedoch erfahre der Kunde durch das Produktinformationsblatt nicht.
Sinnvoller als der Vergleich der Effektivkostenquote im geplanten Produktinformationsblatt sei deshalb zum Beispiel die Angabe, wie stark sich die Rente aufgrund der Kosten vermindert oder wie alt der Kunde werden muss, um zumindest den eingezahlten Betrag zurück zu erhalten, so der Experte des BdV.