Innerhalb der Diskussion über die Zukunft des Gesundheitssystems nimmt der Druck auf die Private Krankenversicherung (PKV) immer weiter zu. Aus der Politik kommt verstärkt die Forderung auf, dass die Altersrückstellungen in Zukunft bei einem Versicherungswechselzwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung übertragbar sein sollen.
Derweil prescht die AOK Baden-Württemberg vor und präsentiert mit dem Konzept der “monistischen Einwohnerversicherung” einen Vorschlag, der der Bürgerversicherung sehr ähnelt.
Ruf nach Übertragung von Altersrückstellungen wird lauter
In der Diskussion über die Zukunft der PKV sind in der Politik die Rollen eigentlich klar verteilt. Die Opposition im Bund (SPD, Grüne, Linkspartei) macht sich für die Einführung einer Bürgerversicherung stark, während die Bundesregierung (CDU/CSU, FDP) dies ablehnt und für das derzeitige System aus PKV und GKV eintritt.
Doch auch aus dem Regierungslager kommen jetzt Forderungen, die der PKV nicht zusagen werden. So fordern der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer und mit Abstrichen auch der amtierende Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dass dieAltersrückstellungen bei einem Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenkasse übertragbar sein sollen.
Bahr gibt zwar zu, dass es nicht einfach wird, eine Regelung für diesen Fall zu treffen, jedoch ist sich der Minister sicher, dass es sich dabei um ein lösbares Problem handelt.
AOK Baden-Württemberg fordert Einführung der “monistischen Einwohnerversicherung”
Auch von Seiten der gesetzlichen Krankenkasse nimmt der Druck auf die PKV weiter zu. So spricht sich die AOK Baden-Württemberg dafür aus, dass die private und die gesetzliche Krankenversicherung in einem gemeinsamen Versicherungsmarkt bzw. einer “monistischen Einwohnerversicherung” (monistisch = auf einem einzigen Grundsatz basierend) aufgehen sollen.
Das Wort “Bürgerversicherung” fällt zwar nicht, aber die Ähnlichkeit zu dieser ist frappierend. Denn einige der Elemente, die die AOK Baden-Württemberg im Rahmen ihres Konzeptesvorsieht, erinnern an die niederländische Bürgerversicherung.
Dazu gehören unter anderem die freie Anbieterwahl und die Umwandlung der privaten Versicherungsunternehmen von Aktiengesellschaften in Versicherungsvereine. Von Seiten der AOK Baden-Württemberg versichert man, dass ihr Konzept den Grundsätzen des Verfassungs- und Europarechtes standhalten kann.
Und die PKV-Bestände ließen sich auch problemlos in das von der AOK Baden-Württemberg vorgeschlagene neue System transportieren. Diesbezüglich müsste man lediglich dafür sorgen, dass die Altersrückstellungen übertragbar sind und dass die bisherigen Privatversicherten eine befristete Wechselmöglichkeit haben.