So arbeitet unser Brutto-Netto-Rechner
Unser Brutto-Netto-Rechner ermittelt anhand von wenigen Eingaben die Höhe Ihres Netto- bzw. Bruttogehalts. Dazu müssen Sie einige persönliche Angaben machen. Es werden dabei alle Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt.
Diese Angaben sind zur Steuerberechnung wichtig
Zuerst legen Sie bei unserem Brutto-Netto-Rechner fest, ob Sie Ihr Nettogehalt monatlich oder jährlich eingeben wollen. Dann geben Sie das Bruttogehalt ein. Im nächsten Schritt ist Ihre Steuerklasse erforderlich. Durch die Angabe der Steuerklasse ermittelt das Programm automatisch, wie hoch die Abzüge für die Einkommenssteuer sind und welcher Steuersatz gilt. Natürlich wissen Sie, dass Sie mit Lohnsteuerklasse 1 eine andere Steuerlast zu tragen haben als mit Steuerklasse 4. Der Rechner geht hier aber sehr genau vor und berechnet anhand der Steuerklasse recht konkret, wie hoch die Abzüge für die Lohnsteuer sind. Damit dürfte sich Ihr attraktives Bruttoeinkommen in aller Regel schon einmal deutlich reduzieren. Im nächsten Schritt geben Sie die Zahl Ihrer Kinder an. Auch Kinderfreibeträge oder Steuerfreibeträge, die Sie bei Ihrem Finanzamt beantragt haben, tragen Sie ein.
Steuerfreibeträge gibt es beispielsweise, wenn die Fahrtkosten für den Weg von und zur Arbeitsstätte unverhältnismäßig auch sind. Auch ein Verlust aus einer vermieteten Eigentumswohnung kann steuerlich geltend gemacht werden. Lassen Sie solche Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen, zahlen Sie jeden Monat weniger Steuer. Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt solche Freibeträge und reduziert die monatliche Steuerlast entsprechend. Haben Sie keine Steuerfreibeträge angegeben, sind hier natürlich keine Angaben erforderlich. Zusätzlich zur Einkommenssteuer wird noch der Solidaritätszuschlag von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen, für ihn sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Um Ihre steuerlichen Abzüge genau zu ermitteln, ist jetzt noch die Angabe der Kirchensteuer erforderlich. Zahlen Sie keine Kirchensteuer, klicken Sie natürlich „Nein“ an. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, geben Sie „Ja“ an. Der Rechner zieht dann automatisch die korrekte Kirchensteuer ab. Damit haben Sie alle steuerrelevanten Daten eingegeben, der Rechner kann nun die Steuerlast vollständig ermitteln und die Einkommenssteuer von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen.
Nach der Steuer kommt die Sozialversicherung
Für Ihr Bruttoeinkommen zahlen Sie neben der Steuer auch noch Sozialabgaben. Auch sie werden von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Zu den Sozialversicherungen gehören unter anderem die Rentenversicherung und die Krankenversicherung. Bei der Rentenversicherung geben Sie an, ob Sie der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen oder ob Sie ausschließlich privat rentenversichert sind. Als Arbeitnehmer dürften Sie immer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein, lediglich Selbständigen steht in einigen Fällen die Möglichkeit zu, sich privat zu versichern. Ihr Beitrag zur Rentenversicherung wird von Ihrem sozialversicherungspflichtigen Entgelt abgezogen, die Höhe des aktuell gültigen Rentensatzes ist im Brutto-Netto-Rechner hinterlegt.
Auch der Beitrag zur Krankenversicherung wird von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, gilt ein gesetzlich festgelegter einheitlicher Beitragssatz. Er kann um einen individuellen Zusatzbeitrag der Kasse ergänzt werden. Sind Sie privat versichert, geben Sie an, ob Sie einen Zuschuss Ihres Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung erhalten. Jetzt haben Sie alle erforderlichen Angaben gemacht. Die Abzüge für die Arbeitslosenversicherung und die Pflegeversicherung sind gesetzlich festgelegt und für alle Arbeitnehmer gleich. Deshalb müssen Sie in einen Onlinerechner dafür keine weiteren Daten eintragen.
Unser Einkommensrechner kann anhand dieser Daten recht genau ermitteln, wie hoch Ihr Nettoeinkommen voraussichtlich ausfallen wird. Auch die Höhe der Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen wird der Rechner ausweisen. Auf einen Blick haben Sie jetzt einen guten Überblick, mit welchen Abzügen Sie für die Steuer und die Sozialversicherung rechnen müssen. Die Abzüge für die Sozialversicherung werden nach Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung unterschieden, alle Posten werden einzeln ausgewiesen.
So arbeiten Sie mit unserem Gehaltsrechner / Brutto-Netto-Rechner
Der Rechner ist natürlich nicht nur dazu da, ein voraussichtliches Nettoeinkommen zu ermitteln. Viel interessanter sind die Berechnungsmöglichkeiten, die Ihnen damit zur Auswahl stehen. Zum einen können Sie mit wenig Aufwand berechnen, wie Ihr voraussichtliches Nettoeinkommen nach einer Gehaltserhöhung wahrscheinlich aussieht. Hat Ihr Vorgesetzter also einer Anhebung Ihres Einkommens zugestimmt, finden Sie mit wenigen Angaben schon vor der ersten Gehaltsabrechnung heraus, wie hoch Ihr Einkommen voraussichtlich sein wird. Vielleicht möchten Sie auch Ihr Einstiegsgehalt bei einem Firmenwechsel festlegen. Ist ein bestimmtes Nettoeinkommen erwünscht, können Sie mit Hilfe des Einkommensrechners schnell feststellen, wie hoch Ihr Bruttoeinkommen im Monat oder pro Jahr sein muss, um das finanzielle Ziel zu erreichen.
Neben diesen offensichtlichen Möglichkeiten können Sie mit Hilfe des Rechners noch andere Daten ermitteln. Beispielsweise können Sie prüfen, ob sich die Eintragung eines Steuerfreibetrags für hohe Fahrtkosten lohnt. Das ist besonders interessant, wenn Sie einen langen Anfahrweg zur Arbeit haben und darüber nachdenken, die Fahrtkosten jeden Monat steuerlich geltend zu machen. Geben Sie den Freibetrag ein und vergleichen Sie das Nettogehalt mit und ohne Freibetrag, wird schnell klar, wie hoch die finanzielle Differenz jeden Monat aussieht.
Mit unserem Onlinerechner können Sie auch ermitteln, ob sich der Wechsel der Steuerklasse rentiert. Hier unterliegen Sie allerdings strengen Einschränkungen, denn als Alleinstehender kommt nur die Steuerklasse 1 in Frage, als Alleinerziehender erhalten Sie die Steuerklasse 2 und bei Verheirateten mit zwei recht ähnlichen Einkommen greift die Steuerklasse 4 für beide Steuerpflichtigen. Ihren Wahlmöglichkeiten sind also schon von der Gesetzgebung her recht enge Grenzen gesetzt. Trotzdem gibt der Brutto-Netto-Rechner einen groben Anhaltspunkt, wie Ihr Nettoeinkommen aussehen wird, wenn sich bestimmte Rahmendaten ändern. Sie können Sie leichter in Gehaltsverhandlungen starten und Ihr Einkommen regelmäßig optimieren.