Trotz hoher Rücklagen bei den Krankenversicherungen, die unter anderem die Voraussetzung für die Abschaffung der Praxisgebühr lieferten, muss auch in Zukunft mit steigenden Ausgaben in Zusammenhang mit der Vergabe von Arzneimitteln gerechnet werden.
Für 2013 wird mit einem Anstieg dieser Ausgaben in Höhe von 3 % gerechnet. Diesen Wert ermittelten der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und dieKassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer gemeinsamen Sitzung.
Höhere Ausgaben trotz niedrigerer Arzneimittelpreise
Trotz dieses erwarteten höheren Werts bei den Ausgaben, wird für 2013 von einem leichten Rückgang in Höhe von 0,1 % bei den Preisen für Arzneimittel ausgegangen. Von Krankenversicherungen geschlossene Rabattverträge wurden in diesem Zusammenhangnicht berücksichtigt.
Die ungeachtet dieses Rückgangs erwarteten höheren Ausgaben werden unter anderem mit einer vermehrten Abgabe innovativer Arzneimittel im ambulanten Bereich begründet.
Rahmenvorgabe ist für Krankenversicherungen verbindlich
Die von KBV und GKV vereinbarte Rahmenvorgabe für 2013 gilt im Hinblick auf die von den Landesverbänden der Krankenversicherungen und den Kassenärztlichen Vereinigungen zu treffenden Arzneimittelvereinbarung als verbindlich. Abweichungen bei den Ausgaben sind nur im Zusammenhang mit bestimmten Gegebenheiten zulässig: zum Beispiel bei besonderen regionalen Versorgungsbedingungen.
Mit der für 2013 ermittelten Steigerungsrate von 3 % liegt die Vorgabe von GKV und KBV um 0,3 % über dem zuletzt für 2012 ermittelten Wert. Dieser hatte zunächst sogar lediglich um 2,4 % höhere Ausgaben für Arzneimittel gegenüber dem Jahr davor vorgesehen, musste dann aber auf 2,7 % hochgesetzt werden.