Um sich vor dem Problem der Nichtzahler zu schützen, kann die Private Krankenversicherung eine erweiterte Bonitätsprüfung bei Neuabschlüssen einsetzen. Seit dem Jahr 2009 ist es den Versicherern nicht mehr möglich, die Verträge der Nichtzahler zu kündigen. Die Hallesche Krankenversicherung hat als Gegenmaßnahme das Mittel der Bonitätsprüfung im Jahr 2011 genutzt – mit Erfolg!
Bonitätsprüfungen – der juristische Hintergrund
Mit der Gesundheitsreform des Jahres 2009 wurde festgelegt, dass sich Selbständige zwar pflichtgemäß versichern müssen, dass die private Krankenversicherung aber im Gegenzug die Verträge nicht mehr kündigen kann – selbst wenn keine Beiträge gezahlt werden.
Die Risikogruppen sind gerade Freiberufler und Selbstständige; unter ihnen gibt es die meisten Nichtzahler. Und auch wenn der Versicherte keinerlei Beiträge gezahlt hat, ist die Gesellschaft verpflichtet, für eine Notfallbehandlung zu zahlen. Schützen kann sich die private Krankenversicherung nur, indem sie diese Personengruppen von vornherein nicht aufnimmt.
Bonitätsprüfungen als Schutz gegen Nichtzahler
Die Hallesche gehörte zu den ersten privaten Krankenversicherungen, die bei Neuabschlüssen eine Bonitätsprüfung einführten, um das Problem der Nichtzahler künftig bewältigen zu können. Wer bei der Halleschen Kunde werden möchte, muss eine Bonitätsprüfung über sich ergehen lassen; so als würde er einen Kredit aufnehmen wollen. Damit sollen mögliche Nichtzahler frühzeitig erkannt werden.
Die Folge: weniger Neuabschlüsse, aber auch weniger Nichtzahler
Vor allem bei Selbständigen befürchtet man, dass sie ihre Beiträge in Zukunft nicht bezahlen könnten. Also wird wie bei einer Kreditaufnahme vor dem Vertragsabschluss bei Wirtschaftsauskunfteien nachgefragt – riskante Antragsteller werden nicht mehr aufgenommen. Damit sinkt die Zahl der Neuabschlüsse, höchstwahrscheinlich aber auch die Zahl künftiger Nichtzahler. Bereits im Jahr 2011 fielen durch die verschärften Aufnahmebedingungen bei der Halleschen Krankenversicherung weniger Beiträge aus, die Zahl der Nichtzahler ist signifikant gesunken.
Der Schaden durch Beitragsausfälle ist branchenweit enorm. Jährlich verliert die PKV nach Ermittlungen ihres Gesamtverbandes rund 400 Millionen Euro. Die Gemeinschaft aller Versicherten trägt über Beitragserhöhungen diese Belastungen. Die Problematik betrifft einzelne Gesellschaften relativ uneinheitlich.