Menschen sind nicht perfekt, Menschen machen Fehler – und Ärzte sind auch nur Menschen. Allerdings haben Fehler von Ärzten oft gravierendere Folgen als die anderer Berufe. Daher ist es nicht erstaunlich, dass es Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler gibt. Wer sich fehlerhaft behandelt fühlt, kannsich an die Schlichtungsstellen wenden und eventuell Schadensersatz geltend machen.
40.000 Beschwerden über Behandlungsfehler pro Jahr
Betroffene können sich auch an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wenden. Viele Klagen werden direkt vor den Gerichten abgehandelt. Insgesamt kommt es daher zu etwa 40.000 Beschwerden pro Jahr. Das neue Patientenrechtegesetz soll die Situation der Betroffenen weiter verbessern.
Die Gutachterkommission der Ärztekammer wurden im vergangenen Jahr mit 11.107 Beschwerden konfrontiert. In 2.287 Fällen kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass tatsächlich Behandlungsfehler oder Mängel bei der Beratung vorlagen. Mehr als 1.900 Patienten hatten dadurch leichte bis schwere dauerhafte Schäden davongetragen. Bei 99 Patienten waren die Behandlungsfehler tödlich, besonders oft durch Blutvergiftung nach Operationen. Ein trotz Warnzeichen nicht angeordnetes Blutbild oder verschleppte Krebsdiagnosen sind ebenfalls häufige Fehler.
Behandlungsfehler vs. Komplikationen
Das leichte Ansteigen von Beschwerden in den letzten Jahren hat mehrere Gründe: Die Menschen werden mündiger und artikulieren häufiger ihre Beschwerden über Behandlungsfehler. Heute werden auch 90- bis 95-Jährige operiert, was häufiger zu Komplikationen führt als bei jüngeren Patienten mit noch besserem Allgemeinzustand. Oft werden aber Behandlungsfehler nicht als solche erkannt und kommen gar nicht zur Anzeige.
Doch nicht jeder, der sich falsch behandelt fühlt, ist auch wirklich Opfer eines Behandlungsfehlers. Jede Operation ist mit einem Risiko behaftet und Komplikationen können nun einmal auftreten. Diese von Behandlungsfehlern zu unterscheiden, ist nicht immer leicht. Daher ziehen sich die Verfahren besonders bei Gericht oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen oft über mehrere Jahre hin. Dagegen kommt die Gutachterkommission der Ärztekammer schon nach durchschnittlich 13 Monaten zu einer abschließenden Beurteilung.
Patientenrechtegesetz soll Besserung schaffen
Politisch bemüht man sich im Patientenrechtegesetz um weitere Verbesserungen für die Patienten. Das neue Patientenrechtegesetz sieht vor, dass bei Verdacht auf schwere Behandlungsfehler künftig der Arzt beweisen muss, dass ihn keine Schuld trifft. Kritisiert wird jedoch, dass es noch immer keine allgemeine Beweislastumkehr gibt. Bei geringeren Fehlern muss auch nach dem derzeitigen Patientenrechtegesetz weiterhin der Patient nachweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.