Lebenslänglich? Ausstieg aus Rürup-Vertrag ist möglich
Eine Rürup-Rente bedeutet eine lebenslange Bindung an dieses Altersvorsorgemodell. Dennoch gibt es Mittel und Wege, wie man aus einem bestehenden Rürup-Vertrag aussteigen kann. Wobei dies nicht so einfach ist, wie man vielleicht denken könnte. Denn die Kündigung einer Basisrente ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Kündigung vor Erhalt der Police
Am einfachsten gestaltet sich ein Ausstieg aus der Rürup-Rente noch bevor diese „richtig“ abgeschlossen wurde. Im Klartext: Hat man einen Antrag auf eine Rürup-Rente gestellt gibt es eine 30-tägige Frist innerhalb derer man den Vertrag – sozusagen „vor der Zeit“ – kündigen kann. Und das ganz ohne Angabe von Gründen. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen; andernfalls ist sie nicht wirksam.
Kündigung nach Erhalt der Police
Doch auch wenn man den Vertrag bereits erhalten hat lässt sich ein Rürup-Vertrag noch kündigen. Auch dann gilt: Schriftlich kündigen und vor allem die 30-Tage-Frist einhalten. Wobei man sich an letztere nicht zwangsläufig halten muss. Für den Fall, dass der Anbieter dem Versicherten nicht die vollständigen Verbraucherinformationen hat zukommen lassen, verlängert sich die Frist nämlich. Und zwar um ein ganzes Jahr, gerechnet nach der ersten Prämienzahlung.
Alternative: Beitragsfreistellung
Dann allerdings ist es endgültig vorbei mit der Möglichkeit der Kündigung. Doch so ganz aufgeschmissen ist man auch dann nicht. Denn komplett kann man zwar nicht aus dem Rürup-Vertrag aussteigen, eine Beitragsfreistellung ist aber möglich. Und das ist ziemlich gut, wenn man seine Beiträge nicht oder nicht mehr entrichten kann (oder will). Nimmt man die Beitragsfreistellung in Anspruch braucht man keine monatlichen Beiträge mehr zu leisten – und erhält trotzdem eine (wenn auch nicht allzu hohe) Zusatzrente.
Am besten ist es aber, man kündigt die Rürup-Rente überhaupt nicht. Daher empfiehlt es sich, sich vor Abschluss eines Vertrags Gedanken darüber zu machen, wie hoch die Beiträge maximal sein sollten, die man in die Basisrente einzahlt und ob man diese auch in Zukunft noch gewährleisten kann. Was sich zugegebenermaßen für Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag etwas leichter gestalten dürfte als für Selbständige.