Für die Rürup-Rente müssen die Verträge einiger Anbieter geändert werden, weil sie gegen die Förderregeln für die Rürup-Rente verstoßen. Wenn die Kunden nicht die geänderten Verträge unterschreiben, verlieren sie ihre Steuervorteile.
Förderregeln der Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, die für Selbständige die einzige Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge darstellt, unterliegt bestimmten Förderregeln. Die Versicherungswirtschaft nennt das Modell, mit dem der Versicherte Steuern sparen kann, Basis-Rente.
Die Einzahlungen in die Verträge sind steuerlich bis zur Höhe von 20.000,- € zu einem bestimmten, jährlich steigenden Prozentsatz steuerlich absetzbar, im Jahr 2011 sind dies 14.400,- € (72 %). Der Prozentsatz wird jährlich um 2 % steigen, bis die volle Höhe von 20.000,- € erreicht ist.
Die Verträge sind an bestimmte Bedingungen der Rürup-Rente geknüpft. Einige Anbieter haben das in ihren Verträgen nicht entsprechend gestaltet, so dass deren Kunden nun bis zum 30.06.2011 geänderte Bedingungen unterschreiben müssen. Es besteht sonst für sie die Gefahr, dass sie die bereits gewährte Förderung – auch rückwirkend – zurückzahlen müssen und für die Zukunft keine mehr erhalten.
Zu den Regeln der Rürup-Rente gehört unter anderem, dass sie nicht vererbt werden kann und die Rentenleistung nicht vor Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird. Das muss in den Verträgen stehen.
Nachbesserungen der Verträge
Einige Anbieter haben die Förderregeln in ihren Verträgen nicht entsprechend berücksichtigt und müssen nun die Bedingungen nachbessern. Die betroffenen Kunden wurden von den Versicherungsunternehmen angeschrieben, teilte der Branchenverband GDV mit. Sie müssen bis zum 30.06.2011 die geänderten Verträge zurücksenden.
Es gibt Anbieter, die sechs Bedingungen nachbessern müssen. Zum Beispiel war bei einem Anbieter im Fall von Berufsunfähigkeit – die man in die Rürup-Rente inkludieren kann – eine Einmalabfindung vorgesehen, was gegen die Förderregeln verstößt, es ist nur eine Rente erlaubt.
Die Kunden erhalten im Anschreiben der Anbieter nun die “Bedingungstitel” gegenübergestellt und müssen selbst vergleichen, was sich im Einzelfall ändert.