Die Politik hat allen großen Unternehmen ein lukratives Geschenk gemacht: Sie müssen die Netzgebühr für Strom nicht mehr bezahlen. Diese Kosten übernehmen nun Privatkunden und Kleinunternehmen für sie.
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit befreite die Bundesregierung große Industriekonzerne von der Pflicht zur Zahlung der Netzgebühren bei Strom und führte eine Umlage ein, welche Endverbraucher und kleine Unternehmen zahlen.
Was sind Netzgebühren?
Der Strompreis setzt sich aus dem Preis des Lieferanten und der Netzgebühr zusammen. Der Hauptgrund für unterschiedliche Strompreise desselben Lieferanten in unterschiedlichen Lieferorten Deutschlands besteht in Unterschieden bei den Netzgebühren. Je nachdem, ob sie einen mehr oder weniger günstigen Vertrag für die Stromlieferung abgeschlossen haben, zahlen Endverbraucher zwischen 20 % und 25 % ihrer Stromrechnung für die Kosten der Netzdurchleitung. Die Netzgebühren sind der Betrag, welchen der Stromlieferant für die Durchleitung an den Netzbetreiber zahlt, sie lassen sich der Stromrechnung entnehmen.
Die Befreiung der großen Unternehmen von der Pflicht zur Zahlung der Netzentgelte wird durch eine von kleinen Betrieben und privaten Kunden zu zahlende Umlage ausgeglichen. Die Netzbetreiber können auf die entsprechenden Gelder nicht verzichten, da die Durchleitung des Stroms durch ihr Netz sowie die Netzpflege Kosten verursacht und sie zudem zum Netzaufbau für die zunehmende Durchleitung von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtet sind.
Strompreis-Anhebung: Es regt sich Widerstand
Der Widerstand gegen die von der Bundesregierung beschlossene Befreiung großer Unternehmen von den Netzgebühren sowie der Erhebung einer entsprechenden Umlage auf die Netzentgelte anderer Stromkunden regt sich erst, seitdem eine drohende Erhöhung der entsprechenden Netzkosten-Umlage vorhergesagt wird. Zurzeit zahlen Haushalte und kleine Unternehmen einen Betrag von 0,151 Cent pro kWh Strom als Ausgleich für die Netzgebührenbefreiung der großen Konzerne. Im nächsten Jahr steigt der Betrag voraussichtlich auf 0,45 Cent pro kWh.
Der wichtigste Grund für die drastische Kostensteigerung besteht darin, dass die Bundesregierung und die Netzagentur zunächst mit lediglich einhundert zur Befreiung von den Netzgebühren berechtigten Unternehmen rechneten, während tatsächlich bereits 178 Konzerne einen entsprechenden Antrag erfolgreich eingereicht haben.
Die Opposition sieht keine sachliche Rechtfertigung für die Befreiung großer Konzerne von den Netzgebühren und verlangt deren Rücknahme. Die Mehrkosten durch die Erhöhung der Umlage scheinen für einen Haushalt mit vier Personen mit achtzehn Euro jährlich zwar nicht unerträglich hoch zu sein, sie stellen jedoch nur einen Teil der Mehrkosten für den Stromverbrauch dar, da auch die EEG-Umlage regelmäßig ansteigt.
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