Es ist ein Fall eingetreten, der eigentlich nicht eintreten sollte: Vor kurzem ist bekannt geworden, dass sich bei der Berechnung der staatlichen Rentenversicherung ein Fehler eingeschlichen hat. Im Endeffekt haben viele tausend Witwer und Witwen viel zu wenig von der staatlichen Rentenversicherung erhalten. Nun wird den Hinterbliebenen aber ihr Recht gewährt und sie können demnächst mit einer hohen Nachzahlung rechnen.
Was ist bei der Rentenversicherung falsch gelaufen?
Das Amt hat bei der Berechnung vergessen, den Kindererziehungszuschlag mit einzubeziehen, wie das Bundesversicherungsamt nun feststellte und in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 in Bonn veröffentlichte. Diese Überprüfung vom Bundesversicherungsamt hinsichtlich der Hinterbliebenenrenten führte dazu, dass bereits ungefähr 12,7 Millionen Euro an die berechtigten Witwen und Witwer zurückgezahlt worden sind.
Rentenversicherung: Wie wird weiter vorgegangen?
Der Bund der Deutschen Rentenversicherung sagte der Öffentlichkeit, dass alle Fälle, bei denen ein Kinderzuschlag beim Bezug der Hinterbliebenenrenten bisher nicht gezahlt worden sei, in Zukunft berücksichtigt werden und, falls nötig, auch neu berechnet werden.
Außerdem teilte man den betroffenen Witwen mit, dass zugleich noch die Nachzahlungen, die in der Vergangenheit versäumt wurden, in naher Zukunft getätigt werden. Geplant ist, dass die Nachzahlungen der Hinterbliebenenrenten zuzüglich Kinderzuschlag bis Mitte Juli diesen Jahres an die Witwen gezahlt werden. Hierbei habe es bei etwa 3.800 Fällen eine Neuberechnung gegeben. Damit so ein Fehler bei der Berechnung der Rentenversicherung nicht noch einmal vorkommen kann, wurden die nötigen Maßnahmen ergriffen, um das gesamte Verfahren auch für die Berechnung der Hinterbliebenenrenten für Witwen zu errechnen.
Witwen wunderten sich über niedrige Rente
Vielen Witwen ist aufgefallen, dass bei ihrer Rentenversicherung offenbar zu wenig Geld ausgezahlt worden ist, aber sie wussten nicht sofort, dass es am Kinderzuschlag liegt. Erst als das Bundesversicherungsamt öffentlich bekannt gab, wussten die Witwen, dass ihnen bei der Rentenversicherung bzw. der Hinterbliebenenrenten der Kinderzuschlag nicht berechnet wurde. Aber das Amt hat prompt reagiert, als sie auf ihren Fehler bei der Berechnung der Rentenversicherung aufmerksam wurden und haben den Kinderzuschlag nachgezahlt. Obwohl es sich nur um den Kinderzuschlag handelt, der nicht berücksichtigt wurde, ist es bei der Rentenversicherung doch eine große Summe, die da zusammenkam.