Durch die Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung sollen die Bürger künftig mehr netto vom brutto erhalten. Für Gutverdiener geht diese Rechnung allerdings nicht auf, denn gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze erhöht, wodurch die Beiträge zur Sozialversicherung ansteigen.
Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wird von der Bundesregierung festgelegt und gilt einheitlich für alle Arbeitnehmer. Müssen aktuell noch 19,6 % des Bruttoeinkommens in die Rentenversicherung eingezahlt werden, sinkt der Beitragssatz ab Januar 2013 auf nur noch 19 %. Dieser Beitragssatz wird bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze entsprechend berechnet und vom Arbeitgeber direkt an die Rentenkassen weitergeleitet.
Diese Einkommensgrenze liegt für das Jahr 2012 bei 5.600,- € monatlich im Westen Deutschlands und bei 4.800,- € monatlich in Ostdeutschland. Für Gutverdiener wird der Beitrag bei dieser Einkommensgrenze gedeckelt. Höhere Einkommen werden zur Beitragsberechnung nicht mehr herangezogen.
Für einen Großteil der Arbeitnehmer ist die Senkung der Rentenbeitragssätze also eine deutliche Entlastung. Mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze steigen allerdings die Beiträge für Gutverdiener, obwohl der Beitragssatz insgesamt gesenkt wurde.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2013
Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und die Krankenversicherung werden jährlich im Herbst für das Folgejahr festgelegt. Sie orientieren sich maßgeblich an den Lohnsteigerungen in Deutschland und steigen folglich, wenn auch die allgemeinen Einkommen durchschnittlich gestiegen sind.
Aufgrund höherer Löhne werden nun auch die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst. Für die Rentenversicherung steigen diese auf 5.800,- € monatlich im Westen und 4.900,- € monatlich im Osten.
Auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz bei einer bestimmten Einkommensgrenze nach oben begrenzt, um Gutverdiener nicht über Gebühr zu belasten. Auch hier steigen ab 2013 die maßgeblichen Verdienstgrenzen, und zwar von bisher 3.825,- € pro Monat auf nun 3.937,50 € monatlich.
Die Folgen für Gutverdiener
Aufgrund der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenzen müssen Gutverdiener künftig mehr Geld in die Sozialversicherungen überweisen, selbst wenn der Beitragssatz für die Renten- und die Krankenversicherung stabil bleibt oder sogar sinkt.
Ein Wechsel, etwa in die private Krankenversicherung, ist allerdings nach wie vor erst mit dem Erreichen der Versicherungspflichtgrenze möglich, die ab 2013 bei einem Jahreseinkommen von 52.200,- € und damit weit über der Beitragsbemessungsgrenze festgelegt wurde.
Nach Angaben der Bundesregierung ist die Erhöhung der Einkommensgrenzen notwendig, um alle Bürger einheitlich an der Finanzierung der Sozialversicherungen zu beteiligen.