Pharmaunternehmen: Kein Zwangsrabatt für PKV!

Die Gesetzliche Krankenversicherung handelt schon seit vielen Jahren Rabatte mit Herstellern vonArzneimitteln aus. Seit Anfang 2011 müssen die Pharmaunternehmen einen solchen Rabatt auch derprivaten Krankenversicherung (PKV) gewähren. Damit griff die Bundesregierung erstmals auch in die Medikamentenpreise für private Versicherungen ein. Seinerzeit war diese Maßnahme von den privaten Krankenkassen als wichtiger Schritt zu mehr Beitragsstabilität begrüßt worden.

Nicht alle Pharmaunternehmen gewähren der PKV den Zwangsrabatt

Im Wesentlichen hält sich die Branche daran, aber einige Pharmaunternehmen verweigern der PKV denZwangsrabatt. Das führt dazu, dass die PKV von den berechneten Einsparungen in Höhe von 130 Millionen Euro nur etwa 110 Millionen tatsächlich realisieren kann.

Wer die Verweigerer sind, wird offiziell nicht bekannt gegeben. In Branchenkreisen wird vermutet, dass auch ein Branchenriese mit mehr als 11 % Marktanteil zu den Verweigerern gehört.

Zwangsrabatt für die PKV ist rechtlich umstritten

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei einer PKV um ein Wirtschaftsunternehmen. Verträge zwischen einem Pharmaunternehmen und einer PKV sind also durch die Gewerbe- und die Vertragsfreiheit geschützt. Staatliche Eingriffe in das Verhältnis zwischen den Pharmaunternehmen und einer privaten Krankenversicherung sind daher verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn dadurch höhere Rechtsgüter geschützt werden.

Genau hier liegt das Problem, mit dem sich die PKV gegenwärtig auseinandersetzen muss. Im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung haben Gerichte die Sicherstellung der Finanzierbarkeit der solidarischen Gesundheitsversorgung als ein wichtiges politisches Ziel anerkannt, das Eingriffe in die Gewerbefreiheit rechtfertigt.

Auf den Zwangsrabatt für die PKV ist dieses Argument jedoch nicht anwendbar. Daher ist bei Expertenumstritten, ob dieser Rabatt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof standhielte. Auch aus diesem Grund hält sich die PKV mit Klagen gegen die Verweigerer zurück – diese könnten den gesamten Zwangsrabatt kippen.