Rezeptpflicht für Aspirin und Paracetamol?

Schmerzmittel wie Paracetamol oder Aspirin (Wirkstoff: ASS = Acetylsalicylsäure) sind in Apotheken frei verkäuflich. Viele Menschen nützen solche Schmerzmittel, um sich schnell und einfach von lästigen Kopfschmerzen oder anderen Alltagsbeschwerden zu befreien. Da ASS und Paracetamol nicht der Rezeptpflicht unterliegen, führt dies zu der Annahme, Aspirin und Co. seien harmlos und nebenwirkungsfrei. Dies ist leider ein Irrtum: ASS und Paracetamolkönnen die Gesundheit schwer schädigen, wenn sie zu hoch dosiert und zu häufig eingenommen werden.

Einnahme von ASS mit Todesfolge

Zwischen 1.000 und 5.000 Todesfälle jährlich, so die Schätzungen, sind alleine auf denMissbrauch von ASS zurückzuführen, das zu inneren Blutungen führen kann. Ähnlich düster ist das Bild bei Paracetamol, das bei Überdosierung akut lebensgefährlich sein kann. Schmerzmittel wie Aspirin werden so bedenkenlos konsumiert, dass nun die Einführung einer Rezeptpflicht für Schmerzmittel im Gespräch ist.

Packungsgrößen bei Schmerzmitteln verkleinern

Als Alternative zur Rezeptpflicht für ASS und andere Schmerzmittel wird über eine radikale Verkleinerung der Packungsgrößen nachgedacht. Diese Maßnahme könnte bei Patienten ein Bewusstsein dafür wecken, dass es sich bei Aspirin eben nicht um ein harmloses Lifestyle-Medikament handelt.

Klar ist, dass in Sachen ASS und Paracetamol dringender Handlungsbedarf besteht, zumal die Mittel auch ein nicht unerhebliches Suchtpotenzial beinhalten, da sie das Wohlbefinden scheinbar erhöhen.

Ob eine Rezeptpflicht wirklich notwendig ist, wird davon abhängen, ob in der Bevölkerung auch auf anderem Wege ein Bewusstsein für die Gefahren von ASS und Paracetamol geweckt werden kann oder nicht.