Nach einer Hochzeit ändern sich die Bedingungen der Riester-Rente, sowohl die staatlichen Zulagen als auch die Eigenbeiträge. Was Sie in Bezug auf die Riester-Rente und die Bedingungen und Vorteile für Ehepaare wissen sollten, erfahren Sie hier.
Gemeinsame Anlage der Ehepartner
Die Zulagen der Riester-Rente werden grundsätzlich pro Erwachsenem und pro Kind gewährt. Hat bisher nur einer der Ehepartner die staatlichen Zulagen dank seiner Eigenbeiträge bekommen, so kann jetzt der Vertrag geändert und auch erhöht werden. Auf der Gewinn-Seite stehen die verdoppelten staatlichen Zulagen. Die einzige Voraussetzung dafür ist weiterhin, dass die Summe der geleisteten Eigenbeiträge mindestens 4 % des Netto-Vorjahreseinkommens entspricht, wobei die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt werden.
Zwei getrennte Riester-Verträge
Die Riester-Rente spiegelt allerdings auch eine neue politische Auffassung in Bezug auf die Versorgung der beiden Ehepartner wieder. Hierbei werden im Rentenrecht erstmals zwei getrennte Riester-Verträge abgeschlossen, auf die die jeweiligen Eigenbeiträge gebucht und auch die entsprechenden staatlichen Zulagen gutgeschrieben werden. Dies wurde aufgrund jahrelanger Erfahrungen mit den Rentenkonten der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt, bei der bei einem Ehepaar meist nur ein Rentenkonto geführt wird und im Falle einer Scheidung erst in einem komplexen Verfahren die dem Ehemann und der Ehefrau zugehörigen Anteile ausgerechnet werden müssen. Die Riester-Rente baut deshalb auch unnötige Bürokratie ab und stärkt die Stellung beider Ehepartner für den Fall, dass die Ehe doch nicht halten sollte.
Diversifizierung der Riester-Rente bei Ehepaaren möglich
Dadurch ergibt sich für die Ehepartner der weitere Vorteil, dass zwei ganz unterschiedliche Geldanlageformen gewählt werden können. So können die staatlichen Zulagen bei einem Ehepartner in einen klassischen Banksparplan eingezahlt werden und beim anderen in eines der anderen Versicherungsprodukte für die Riester-Rente fließen.