Was die Riester-Rente so attraktiv macht, sind die staatlichen Zulagen. Doch die Zulagen gibt es nur dann, wenn Sie sie auch rechtzeitig beantragen. Das scheint einigen Riester-Sparern noch immer nicht bewusst zu sein.
Wenn Sie sich also die Zulage für 2008 nicht entgehen lassen wollen, sollten Sie sich beeilen. Denn Ende 2010 läuft die Frist für die staatlichen Zulagen der Riester-Rente für das Jahr 2008 ab. Oder Sie stellen einfach gleich einen Dauerzulagenantrag. Dadurch bekommt Ihr Anbieter einmalig Ihr Einverständnis, dass Ihre Zulagen automatisch beantragt werden sollen.
Steuervorteil ersetzt keinen Zulagenantrag
Denken Sie nicht, dass Sie sich den Zulagenantrag sparen können, wenn durch den Sonderausgabenabzug der Steuervorteil für Sie günstiger ist. Denn bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt wird lediglich der Anspruch auf Zulage gegengerechnet – es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob Sie Ihre Zulage auch wirklich beantragt haben oder nicht.
Verzichten Sie nicht auf die attraktiven staatlichen Zulagen der Riester-Rente. Stellen Sie jetzt einen Dauerzulagenantrag bei Ihrem Anbieter und kommen Sie so in den Genuss der Zulagen für 2008 und alle folgenden Jahren.
Quelle: Altersvorsorge macht Schule