Gesetzesentwurf: keine Hedgefonds für Privatanleger

Dieses Jahr soll noch ein Gesetz verabschiedet werden, nach dem Privatanleger nicht mehr in Single-Hedgefonds investieren dürfen. Dies wird künftig professionellen Anlegern vorbehalten sein.

Börsenbild: Bär und Stier

Für Privatanleger sei der Erwerb von Single-Hedgefonds zu riskant. Deshalb wird dies nur noch Dach-Hedgefonds vorbehalten sein.

Mit einem neuen Gesetz, das Privatanlegern den Erwerb von Aktien an Single-Hedgefonds verbietet, will die schwarz-gelbe Bundesregierung das Geschäft mit den Hedgefonds eindämmen. Hedgefonds gelten als eine sehr riskante Form der Geldanlage und sollen zukünftig einer strikten Regulierung unterworfen werden. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) zeigte sich verärgert über das geplante Gesetz und sprach davon, dass die Privatanleger entmündigt würden.

Zugang zu Hedgefonds wird von Bundesregierung eingeschränkt

Hedgefonds stehen im Ruf, eine sehr riskante Form der Geldanlage zu sein und werden sehr häufig kritisiert. Vor allem nach dem Ausbruch der Finanzkrise und dem Zusammenbruch von Lehman Brothers sind die Rufe laut geworden, die Hedgefonds zu regulieren.

Einen Schritt in diese Richtung plant nun die Bundesregierung, die einer EU-Richtlinie folgend nach der parlamentarischen Sommerpause ein neues Gesetz beschließen will. Dieses Gesetz sieht vor, dass Privatanleger nicht mehr Aktien an Single-Hedgefonds erwerben dürfen. Das Recht, Aktien an Single-Hedgefonds zu erwerben, soll zukünftig nur noch professionellen Anlegern zustehen. Mit dieser Maßnahme sollen die Interessen der Anleger geschützt werden.

Dach-Hedgefonds dürfen weiter in Single-Hedgefonds investieren

Wenn Privatanleger weiterhin Interesse an Single-Hedgefonds haben, so müssen sie sich an Dach-Hedgefonds beteiligen, denen es weiterhin gestattet ist, Aktien an Single-Hedgefonds zu erwerben. Die EU und die Bundesregierung gehen nämlich davon aus, dass sich die Investoren bei Dach-Hedgefonds des risikoreichen Charakters bewusst sind. Bei direkten Investitionen von Privatanlegern in Single-Hedgefonds könne man hingegen nicht von diesem Fall ausgehen.

Diejenigen, die bereits in Single-Hedgefonds investiert haben, dürfen ihre Anteile auch nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes behalten, ohne jedoch neue erwerben zu dürfen. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass es Hedgefonds in Zukunft verboten sein soll, die Mehrheit an nicht börsennotierten Unternehmen zu erlangen. Selbst, wenn sie nur Minderheitsbeteiligungen an diesen Unternehmen erwerben, besteht in Zukunft bereits eine Mitteilungspflicht für die Hedgefonds.

BAI kritisiert Bundesregierung

Mit ihrem geplanten Gesetz hat die Bundesregierung den Zorn des BAI auf sich gezogen. Dieser reagierte sehr verärgert auf das geplante Gesetz und warf der Bundesregierung vor, die Privatanleger entmündigen zu wollen. Zudem sei das Gesetz vollkommen unnötig, da die Regulierung der Hedgefonds bereits durch die EU-Richtlinie völlig ausreichend gewährleistet sei.