Prozess um Gaspreise: Eon Hanse kapituliert

In gleich 2 Verfahren hat der Energiekonzern Eon Hanse seine Niederlage gegen die Verbraucher vor Gericht eingeräumt. Die Erhöhung der Preise für Gas im Jahr 2005 ist damit zu Unrecht erfolgt.

Die 55 Kläger können sich nach einem langwierigen Verfahren bald eine Rückzahlung von insgesamt 75.000,- € für die überhöhten Gasrechnungen freuen.

Die Kläger können sich nach einem langwierigen Verfahren bald über eine Rückzahlung für überhöhte Gasrechnungen freuen.

Der Energiekonzern Eon Hanse aus Hamburg war in den vergangenen Jahren in zwei spektakuläre Verfahren vor Gericht verwickelt. Eines der beiden Verfahren hat seinen Ursprung im Jahr 2005.

Damals befand ein Hamburger Gericht, dass die Erhöhung der Preise für Gas durch Eon Hanse illegal war: Die Klausel, mit der der Konzern die Erhöhung der Preise für Gas begründete, sei nicht ausreichend, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.

Eon Hanse räumt juristische Niederlage gegen Verbraucher ein

Das andere Verfahren reicht ins Jahr 2009 zurück, als ein Gericht Eon Hanse dazu verurteilte, eine Entschädigung in Höhe von 75.000,- € an 55 Verbraucher zu zahlen, die überhöhte Preise für Gas an den Konzern überweisen mussten.

Nun hat Eon Hanse in beiden Verfahren die Revision bzw. Berufung zurückgezogen und damit die Entscheidung der Gerichte zugunsten der Verbraucher anerkannt.

Eon Hanse verweigert Rückzahlung an Verbraucher

Jedoch gibt man sich bei Eon Hanse keinesfalls kleinlaut. Man ist weiterhin der Ansicht, dass die Erhöhung der Gaspreise nicht zu Unrecht erfolgt ist. Die Hamburger Gerichte werden von Eon Hanse kritisiert, dass sie bei ihrem Blick auf die Wirkung der umstrittenen Klausel nur auf formale Aspekte geachtet hätten.

Das Energieunternehmen sieht sich weiterhin im Recht und weigert sich auch, Summen an die Verbraucher zurückzuzahlen, die diese in der Vergangenheit zu Unrecht an das Unternehmen überwiesen haben. Im Moment scheint es allerdings auch recht fraglich zu sein, ob Verbraucher mit Altverträgen wirklich versuchen werden, sich die Rückzahlungen vom Unternehmen vor Gericht einzuklagen.

In der Zwischenzeit hat sich Eon Hanse für ähnliche Fälle abgesichert, in dem der Konzern eine neue Klausel in seine Verträge einführte, die in juristischer Hinsicht wasserdicht ist und dafür sorgt, dass zukünftige Erhöhungen der Gaspreise von den Verbrauchern nicht mehr vor Gericht gekippt werden können.