Eine neue ins Leben gerufene Kooperation zwischen der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) und der Bundeszahnärztekammer ermöglicht jetzt die Typisierung und Registrierung zur Knochenmarkspende. So kann jeder durch einen einfachen Abstrich der Wangenschleimhaut ohne Blutabnahme zu einem potentiellen Lebensretter eines Blutkrebspatienten werden.
Für viele Menschen ist der Zahnarztbesuch eher ein ungeliebter Termin – die Aussicht, gleichzeitig Gutes zu tun und sich ohne Blutabnahme unverbindlich als Knochenmarkspender registrieren zu lassen, könnte für ein besseres Gefühl dabei sorgen.
Eine der wichtigsten Waffen im Kampf gegen den Blutkrebs ist das Knochenmark eines geeigneten Spenders. Besonders in Dörfern und Kleinstädten können zwar immer wieder viele Menschen zum Test und zur Registrierung in der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) mobilisiert werden, wenn jemand aus der Umgebung erkrankt ist.
Dennoch gibt es nach wie vor zu wenige Lebendspender, die manchem Patienten das Leben retten könnten. Die DKMS weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass grundsätzlich eine hohe Bereitschaft zur Spende von Knochenmark vorhanden ist.
Viele Menschen könnten sich einfach nicht aufraffen, zur Typisierung zu gehen. Oft ist es auch die Angst vor dem Pieks, denn die bisherige Testmethode führte an der Blutabnahme nicht vorbei.
Der Zahnarzt macht den Test
Der medizinischen Forschung ist es zu verdanken, dass die Typisierung nun beim Zahnarzt erfolgen kann. Um die notwendigen Blutwerte in Erfahrung zu bringen, kommt dabei keine Nadel mehr zum Einsatz.
Wenige Zellen genügen, die durch einen einfachen Abstrich der Wangenschleimhaut“gesammelt€˜ werden können. Für den Patienten ist das völlig schmerzfrei und für den Zahnarzt bedeutet es fast keine zusätzliche Arbeit. Die Bundeszahnärztekammer war deshalb gerne zu einer Kooperation mit der DKMS bereit.
Schnell, schmerzfrei und unverbindlich
Ab sofort beteiligen sich immer mehr Zahnärzte an der Aktion und legen in ihren Praxen Informationsbroschüren aus. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Registrierung in der DKMS unverbindlich ist.
Niemand wird zur Spende seines Knochenmarks gezwungen. Wird eine Übereinstimmung mit den erkrankten Zellen eines Blutkrebspatienten festgestellt, so liegt die Entscheidung immer beim Spender selbst.
Wer seinen nächsten Kontrolltermin beim Zahnarzt nutzen möchte, um sich unverbindlich in die DKMS aufnehmen zu lassen, kann sich dazu einfach an den Arzt oder dessen Mitarbeiterinnen wenden. Dann tragen Patient, Zahnarzt und die DKMS gemeinsam dazu bei, dass der Blutkrebs etwas von seinem Schrecken verliert.