Einige Zahnärzte locken Patienten mit sehr günstigen Preisen für eine Zahnbehandlung. Doch am Ende wird fast immer draufgezahlt. Woran liegt das?
Unnötige Implantate, überteuerte Behandlungen, kaum noch verständliche Abrechnungen: Manch ein Zahnarzt ist vorne dabei, wenn es ums Abkassieren seiner Patienten geht. Gern sind normale Kassenpatienten das Opfer des unredlichen Zahnarztes und müssen bei Ermangelung einer Zahnzusatzversicherung teils horrende Summen aus eigener Tasche zahlen. Dabei bemühen sich diese Doktoren darum, noch gerade im Rahmen der Legalität zu bleiben. Doch das Vorgehen eines solchen Zahnarztes ist höchst unfair.
Typisches Vorgehen von Zahnärzten, um abzukassieren
Die FAZ berichtete kürzlich über einen Fall, der zurzeit vor Gericht verhandelt wird. Dabei wollte eine Patientin nach Absprache mit ihrem Zahnarzt für vier Implantate maximal auf Gesamtkosten von 10.000,- € kommen. Daraufhin hat der Zahnarzt der Patientin einen Kostenvoranschlag von ca. 6.000,- € für alle Maßnahmen vorgelegt. Die Patientin willigte daraufhin in die Behandlung ein. Jedoch kamen bereits nach der Hälfte der Behandlungszeit bereits Rechnungen ins Haus, die weit über 10.000,- € lagen. Als die Kosten letztlich bei 17.000,- € lagen, brach die Patienten die Behandlung ab und zog vor Gericht. Der Trick: Der Zahnarzt hat in seinem Kostenvoranschlag unter anderem die notwendigen Provisorien nicht mit einberechnet. Dieses Vorgehen ist nicht illegal, denn der Zahnarzt hat jeden Behandlungsschritt in seinen Rechnungen umfassend dokumentiert.
Prüfung durch die Krankenkassen könnte Abzocke durch die Zahnärzte einschränken
Es ist nur schwer abzuschätzen, wie oft manche Zahnärzte bei einer Abrechnung manipulieren. Die meisten Patienten sind mit ihrem Zahnarzt zufrieden. Doch bei den Krankenkassen häufen sich die Beschwerden unzufriedener Mitglieder. Denn diese verstehen oft die unverständlichen Rechnungen nicht, zumal manche Zahnärzte es vermeiden, den Begriff”Rechnung€˜ zu verwenden. Dann bekommt ein Patient schon mal eine”Liquidation€˜ zugeschickt und kann höchstens am Euro-Betrag unten in der Abrechnung erkennen, was er zu bezahlen hat. Und dieser Betrag fällt oft erschreckend hoch aus.
Eine sehr beliebte Methode von Zahnärzten ist dabei, mit dem 1,5-fachen Satz Patienten anzulocken, damit diese ihre Behandlung in seiner Praxis vornehmen lassen. Mit jenem Satz werden in der Gebührenordnung für Zahnärzte festgesetzte Kosten für Behandlungen multipliziert. Doch in der Endabrechnung wird bei besonders lukrativen Posten dann der 3,5-fache Satz angerechnet – und der Patient darf dafür zahlen. Denn dieser kann letztlich nicht abschätzen, ob die neue Abrechnungsgrundlage aufgrund von aufgetretenen Komplikationen oder einem höheren Aufwand wirklich gerechtfertigt war.
Nun fordern die gesetzlichen Krankenkassen, dass sie von vornherein in die Prüfung der Behandlung und der Abrechnung einbezogen werden. Das ist vielen Zahnärzten nicht recht, zumal sie seit Jahren sehr unzufrieden mit der Bezahlung durch die Krankenkassen sind.