Die Bundesnetzagentur hat ermittelt, dass die Internetanbieter ihren Kunden in den seltensten Fällen die Bandbreite anbieten, die sie diesen vorher zugesichert haben. Die Bundesnetzagentur verlangt von den Anbietern nun, dass sie ganz genaue Angaben darüber machen, mit welcher Geschwindigkeit sich ihre Kunden im Internet bewegen können.
Neueste Erkenntnisse der Bundesnetzagentur lassen die Anbieter von Internetanschlüssen in einem sehr schlechten Licht erscheinen. Denn die Bundesnetzagentur hat sich vor kurzem damit befasst, ob die Anbieter ihren Kunden auch tatsächlich die Leistung, also Bandbreite und Geschwindigkeit, zur Verfügung stellen, die sie diesen vorher versprochen haben.
Wie die Bundesnetzagentur nun bekannt gegeben hat, ist das nicht der Fall.
Internetanbieter bleiben hinter versprochener Bandbreite und Geschwindigkeit zurück
Die Agentur hat bei der Messung von DSL-, Kabel- und Mobilanschlüssen festgestellt, dass je höher die dem Kunden versprochene Bandbreite des Internetanschlusses war, desto mehr Abweichungen zu der dann tatsächlichen Bandbreite festgestellt werden konnten.
Internetanbieter in die Pflicht nehmen
Die Bundesbehörde nimmt sich nun der Internetanbieter an und stellt Forderungen an diese. Zum einen beklagt sie sich darüber, dass die Anbieter gegenüber ihren Kunden nur schwammige Angaben machen, wenn es darum geht, die Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses zu benennen.
Hier möchte die Bundesagentur in Zukunft klare und transparente Aussagen von den Internetanbietern, damit die Kunden zukünftig genau darüber Bescheid wissen, mit welcher Bandbreite und Geschwindigkeit sie im Internet rechnen können. Hierzu soll beitragen, dass die Standardverträge der Internetanbieter transparenter als bisher gestaltet werden sollen, damit sie für die Kunden leichter zu verstehen sind.
Internetanbieter sollen Ausfallzeiten drastisch reduzieren
Zum anderen hat die Bundesbehörde festgestellt, dass die Internetanbieter trotz ihrer Verpflichtung zu einer kurzen Leitungsunterbrechung (maximal ein Tag ohne Internet) nach einem Anbieterwechsel sich oftmals dennoch nicht daran halten und die Unterbrechung der Internetleitung oftmals um einige Tage verlängern.
Deswegen kam es zu Beschwerden von Kunden. Die Bundesnetzagentur hat die Anbieter nun darauf hingewiesen, dass sie sich an das entsprechende Gesetz halten sollen und die Leitungen nach einem Wechsel des Internetanbieters nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein dürfen.