Die Überprüfung und Bewertung diverser Pflegeheime war bislang ausschließlich Aufgabe des Medizinischen Diensts der gesetzlichen Krankenkassen (MDK). Dennoch war die Private Krankenversicherung (PKV) mit ungefähr 10 % an den dafür anfallenden Kosten beteiligt.
Beteiligung der PKV
Aufgrund dieser Regelung kam es in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht. Da die private Krankenkasse finanziell an der Überprüfung der Pflegeheime beteiligt war, wollte sie auch bei der Bewertung mitwirken.
Nun soll der PKV gestattet werden, etwa 10 % der Kontrollen von Pflegeheimen selbst zu übernehmen. Diese Quote entspricht in etwa dem finanziellen Aufwand, den die private Krankenversicherung bereits jetzt für die Bewertung der Pflegeheime leistet.
Während die gesetzlichen Krankenkassen für gemeinsame Prüfteams aus Mitarbeitern des MDK und der PKV plädieren, möchte die private Krankenversicherung die Bewertung der Pflegeheime eigenständig übernehmen.
Der größere Wettbewerb bei der Prüfung der Pflegeheime soll den Interessen der Pflegebedürftigen entgegenkommen. Außerdem sollen sowohl ambulante als auch stationäre Einrichtungeneiner Bewertung durch die PKV unterzogen werden.
Aussagekräftigere Ergebnisse
Um eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sollen flächendeckend 10 % sämtlicher Pflegeheime durch die private Krankenversicherung kontrolliert werden. Dieses Modell ermöglicht aussagekräftigere Ergebnisse als eine regionale Konzentration der ausgewählten Einrichtungen. Des Weiteren sollen die Prüfer der PKV zwei Tage Zeit für die Bewertung der Pflegeheime haben. Beim MDK beansprucht die Kontrolle bislang lediglich einen Tag.
Ob die neue Regelungen für den Verbraucher letztendlich einen Mehrwert bieten, hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die Kriterien der PKV und des MDK miteinander vergleichbar sind. Daher fordern Experten möglichst einheitliche Maßstäbe bei der Bewertung der Pflegeheime. Nur so können die durch die private Krankenversicherung ermittelten Ergebnisse denen des MDK direkt gegenüber gestellt werden.