Der Gesetzesentwurf zum neuen Versorgungsgesetz sieht vor, Ärzte durch finanzielle Anreize dazu zu motivieren, sich in ländlichen Gegenden niederzulassen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) verteidigte den Gesetzesentwurf zum Versorgungsgesetz damit, dass derzunehmende Mangel an Haus- und Fachärzten auf dem Land auch zu höheren Kosten für die Versicherten führen wird. Denn sollte der Mangel an zugelassenen Ärzten auf dem Land weiter zunehmen, so würden mehr Rettungsfahrten nötig, die sehr kostenintensiv seien.
Die rund 200 Millionen Euro, die im Versorgungsgesetz dafür veranschlagt werden, Ärzte dazu zu motivieren, Praxen auf dem Land zu eröffnen, schaffen nach Ansicht von Gesundheitsminister Bahr Anreize für Ärzte, sich weniger in Ballungsräumen niederzulassen.
Die Opposition kritisiert, dass die Krankenkassen bei steigenden Kosten, die das neue Versorgungsgesetz verursache, im Bereich des Sozialausgleichs Kürzungen vornehmen könnten. Dies würde in der Folge zu Lasten Bedürftiger gehen. Diese Sorge sieht der Gesundheitsminister aber als unbegründet an.
Opposition nennt Versorgungsgesetz „Ärztebeglückungspaket“
Die Opposition hingegen ist der Ansicht, dass der Gesundheitsminister mit seinem Gesetzesentwurf zum Versorgungsgesetz nichts gegen die Unterversorgung mit Ärzten auf dem Land getan habe. Der Gesetzesentwurf sei vielmehr ein vorgezogenes Wahlgeschenk für die Ärzte. Die Linke nannte den Gesetzentwurf zum Ärzte-Versorgungsgesetz gar ein “Ärztebeglückungspaket auf Kosten der Versicherten”.
Ärzte stehen dem Versorgungsgesetz positiv gegenüber
Die Ärzteschaft hingegen sieht den Gesetzesentwurf zum Versorgungsgesetz durchweg positiv. So äußerte der Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, dass die im neuen Versorgungsgesetz vorgesehenen Kosten in Höhe von 300 Millionen Euro nicht zu Lasten der Versicherten gehen würden. Somit würde es zu keinen weiteren Kosten für die Versicherten kommen.