Fragen, die sich viele Berufstätige stellen, sind: Bietet die Rürup-Rente für alle Arbeitnehmer gleichermaßen Vorteile? Was sind die Nachteile? Und gibt es absetzbare Beiträge?
Was der Arbeitnehmer von der Rürup-Rente erwarten sollte
Für die Rürup-Rente werden oft Berechnungen erstellt, um aufzuzeigen, was sie leisten kann. Da es sich aber um theoretische Modelle handelt, sollte man im Hinterkopf behalten, dass diese Berechnung für jeden Arbeitnehmer zu einem anderen Ergebnis kommt.
[contact-form-7 id="9527" title="BR Leadform"]Beispielsweise sind bei Alleinstehenden bis zu 22.172,- € pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig und bedeuten damit eine erhebliche Steuerersparnis. Viele Interessenten bedenken allerdings nicht, dass die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung von den 22.172,- € Gesamtbrutto-Verdienst abgezogen werden müssen.
Bei 50.000,- € Bruttojahreseinkommen und einem Abzug von 9950,- € verbleiben als Rentenbeitrag für die Zusatzversicherung noch 10.050,- €, die als steuerlich relevante Sonderausgaben absetzbar sind. Die Steuererleichterung durch die Zusatzrente ist nicht so groß, wie es ursprünglich schien.
Ein hoher Anteil der Rürup-Rente führt zu Steuerersparnissen. Darüber hinaus bietet die Rürup-Rente den Vorteil, dass man bei einer Insolvenz oder Hartz IV-Bezug keine Nachteile zu befürchten hat. Die Basisrente ist von solchen Ereignissen nicht betroffen.
Junge Arbeitnehmer profitieren vom Rürup-Modell am meisten
Alle Mitglieder der arbeitenden Bevölkerung, ob angestellt oder freiberuflich tätig, brauchen heutzutage eine zusätzliche private Altersvorsorge. Der Staat bezuschusst diese Notwendigkeit durch eine Steuererleichterung. Alle durch den Rürup-Versicherungsvertrag einbezahlten Gelder gelten als abzugsfähige Sonderausgaben, die man in der Steuererklärung eintragen kann.
Bis 2025 werden sich die Steuerersparnisse durch Zusatzversicherungen auf 100 % steuerliche Abzugsfähigkeit steigern. Berufstätige, die eine Rürup-Rente in jungen Jahren nutzen, profitieren langfristig noch mehr. Jahrelange Einzahlungen in die Rürup-Rente können die drohende Rentenlücke auffangen.
Bei arbeitslosen Arbeitnehmern oder Freiberuflern entfällt der Abzug der gesetzlichen Rentenbeiträge. Hier können absetzbare Beiträge abgerechnet werden.
Es lohnt sich vor Vertragsabschluss, die verschiedenen Zusatzversicherungen gegeneinander abzugrenzen, ihre Vor- und Nachteile zu prüfen und zu berechnen.