Mit einem Krankentagegeld können Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) ihr Einkommen während einer Krankheit absichern, was über eine Zusatzversicherung auch gesetzlich versicherten Patienten zugutekommt. Diese stocken über das Krankentagegeld nach der gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung ihr Krankengeld auf.
Krankentagegeld per Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten im Krankheitsfall sechs Wochen lang vom Arbeitgeber den vollen Lohn, danach springt bei fortwährender Arbeitsunfähigkeit die Krankenversicherung mit dem gesetzlichen Krankengeld ein. Diese wird anteilig bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt, liegt also in jedem Fall etwas unter dem Lohn des Versicherungsnehmers.
Die maximale Höhe des Krankengeldes aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 70 % vom Bruttoeinkommen oder 90 % vom Nettogehalt. Das kann aus zwei Gründen zu wenig sein: Eine Person könnte tatsächlich den vollen Lohn benötigen, sodass auch 10 % Einbuße vom Nettogehalt schon kaum zu verkraften sind. Zudem könnte das Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2012: 3.825,- € monatlich) liegen. In diesem Fall können die Einbußen sogar – je nach Höhe des Gehalts – recht empfindlich ausfallen.
Viele gesetzlich Versicherte nutzen daher die Möglichkeit, Krankentagegeld über eine Zusatzversicherung der PKV zu erhalten. Dessen Höhe kann durch den Versicherungsnehmer beliebig gewählt werden. Es wird vom 43. Tag der Krankheit an gezahlt. Diese Zusatzversicherung spielt in derprivaten Krankenversicherung eine bedeutende Rolle. Sie wird recht oft von GKV-Mitgliedern abgeschlossen.
Krankentagegeld für Selbständige
Selbständige, die in der PKV versichert sind, können das Krankentagegeld in ihren Versicherungsschutz inkludieren. Sie müssen deshalb nicht eine Zusatzversicherung abschließen. Die PKV bietet genügend Tarife an, die das Krankentagegeld inkludieren (das nicht mit dem Krankenhaustagegeld verwechselt werden soll).
Gerade für Selbständige macht das Krankentagegeld großen Sinn: Sie könnten im Krankheitsfall über gar keine Einkünfte verfügen. Hier finden sich in einzelnen Berufen äußerst unterschiedliche Bedingungen: Während Freiberufler sehr oft tatsächlich nur verdienen, wenn sie praktisch tätig sind, können Unternehmer durchaus Einkünfte erzielen, ohne selbst mitzuarbeiten – wenigstens zeitweise. Daher bietet die PKV das Krankentagegeld für Selbständige mit einem Zahlungsbeginn zwischen dem ersten bis achten Tag der Krankheit an. Auch hier kann über die Betrags- und damit Krankentagegeldhöhe frei entschieden werden.