Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem hat die Private Krankenversicherung angemahnt den Rechnungszins unbedingt zu senken. Schon jetzt müssten die Versicherten wohl von einer Beitragserhöhung ausgehen. Doch diese werde viel drastischer ausfallen, wenn die private Krankenversicherung darauf verzichte, den Rechnungszins zu senken.
Der Rechnungszins: Veredelungsfaktor der Altersrückstellungen
Der Rechnungszins beschreibt den Zinssatz, mit dem die Altersrückstellungen der Versicherten in der privaten Krankenversicherung veredelt werden. Derzeit liegt dieser bei 3,5 %. Das Problem ist, dass dieser voraus kalkuliert ist. Wenn eine Versicherung für ein Mitglied die Prämien im Alter bestimmt, zieht sie für die Altersrückstellungen eine Summe zurate, die auch durch die Zinsen gewachsen ist. Dies ist deshalb eine Schwierigkeit, weil der Rechnungszins für die gegenwärtige Situation am Kapitelmarkt eigentlich viel zu hoch ist.
Durch die Lockerung der Geldpolitik der EZB sind die Zinsen auf alle Anlageprodukte deutlich gesunken. Was Tages- und Festgeldkunden spüren, merken auch die Versicherungen, so Wasem.Werde der Rechnungszins nicht gesenkt, bekämen die Versicherer erhebliche Refinanzierungsprobleme. Der Gesundheitsökonom empfiehlt aus diesem Grund, die Zinsen auf 2,5 % zu drücken. Die Konsequenz wäre allerdings, dass gerade ältere Versicherte mit teilweise rigorosen Beitragserhöhungen leben müssten.
Die Beitragserhöhung ist unausweichlich
Allerdings hält Wasem nicht nur aufgrund der hohen Rate beim Rechnungszins eine Beitragserhöhung für unausweichlich. Die privaten Krankenversicherungen hätte ohnehin falsch kalkuliert, so der Ökonom. Es gebe in den Kalkulationen beispielsweise keine Reserven für die Kosten durch medizinischen Fortschritt. Zudem sei die Inflation bzw. ein Inflationsausgleich nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, es fehlt an Geld, weil die Versicherungen nicht eingerechnet haben, dass die Behandlungskosten aufgrund des Geldwertverfalls steigen werden.
Gesetzgeber muss eingreifen
Wasem plädiert aus diesem Grund vehement dafür, dass der Gesetzgeber eingreifen und eine Senkung des Rechnungszinses anordnen muss. Dieser sei seit Jahrzehnten unverändert, schildert der Ökonom. Da erkläre es sich von selbst, dass dieser unbedingt eine Anpassung benötige. Greife der Staat jetzt nicht ein, so drohe in ein paar Jahren eine deutlich größere Beitragserhöhung, als wenn der Gesetzgeber jetzt bereits wirksame Gegenmaßnahme ergreife und den Rechnungszins der privaten Krankenversicherung für die Altersrückstellungen senke.