DKV schränkt Gruppenverträge künftig ein

Mit möglichst vielen Kunden auf einen Schlag zu kontrahieren, ist für viele Firmen ein Segen. Doch bei Weitem nicht jedes Unternehmen schätzt solche Massenverträge – vor allen Dingen dann nicht, wenn diese sich als nicht rentabel genug erweisen. Die DKV plant nun einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge, ihr Geschäft mit der Gruppenversicherung künftig neu strukturieren zu wollen, was bei den Kunden aber weniger gut ankommt.

Nur noch große Unternehmen profitieren von der Massenversicherung der DKV

Die DKV, die als Teil der Ergo Gruppe zum deutschen Rückversicherer Munich Re gehört, erzielt derzeitnach eigenem Bekunden rund ein Fünftel ihres Umsatzes mit der sogenannten Gruppenversicherung. Hierbei handelt es sich um spezielle Angebote für Firmen. Da Versicherer auf einen Schlag viele neue Kunden akquirieren, räumen sie teilweise hohe Rabatte ein.

Zumindest bei der DKV erweist sich nun das Geschäft mit der Gruppenversicherung als weniger rentabel, als es sich der Versicherer erhofft hatte. Vertraut man neusten Medienberichten, so plant die DKV, künftig die Konditionen ihrer Gruppenversicherungen neu zu strukturieren. Namentlich sollen nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern ihre Verträge in Zukunft lediglich mit kleineren Änderungen hinsichtlich der Konditionen weiterführen dürfen. Anders sieht es dagegen bei Firmen mit 500 bis 1.000 Mitarbeitern aus: Bei ihnen entfallen die bisher gewährten Rabatte.

Geschäft kommt nicht gut an

Firmen mit weniger als 500 Angestellten sollen künftig überhaupt keine Gruppenversicherungen mit der DKV abschließen dürfen – es sei denn, sie schließen eine betriebliche Krankenversicherung ab.

Es war absehbar, dass das neue Geschäft der DKV nicht gut ankommen wird. Ein Branchenkenner, den die Financial Times Deutschland in ihrem Bericht nicht namentlich nennt, kritisiert insbesondere den grundsätzlichen Ausschluss kleinerer Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern von der Gruppenversicherung. Sie zu einer betrieblichen Krankenversicherung nötigen zu wollen, grenze an „Erpressung“.