Die aktuelle Lage an deutschen Märkten, die von Niedrigzinsen bestimmt wird, ist den meisten Deutschen bewusst, selbst wenn sie keine Sparanlagen oder Darlehen haben. Nun trifft diesesanhaltend niedrige Zinsniveau auch eine Branche, die man eigentlich gar nicht damit in Verbindung bringt: die Private Krankenversicherung (PKV). Dort wird wohl zukünftig eine Beitragserhöhung aufgrund des zu hoch kalkulierten Rechnungszinses nicht zu vermeiden sein.
Hintergrund der Beitragserhöhungen
Die private Krankenversicherung berechnet ihre Beitragssätze und Kostenplanungen auf der Grundlage des sogenannten Rechnungszinses. Dieser Rechnungszins wurde bisher mit einem Wert von 3,5 %zugrunde gelegt. Also wurde davon ausgegangen, dass auf die von Kunden der privaten Krankenversicherung gezahlten Beiträge mindestens 3,5 % Zinsen erwirtschaftet werden sollten.
Vor dem Hintergrund des niedrigen Leitzinssatzes müsste der Rechnungszins aber deutlich geringer sein, um die Kalkulation der privaten Krankenversicherungen zu tragen. De facto werden zurzeit weniger Mittel beiseitegelegt, als eigentlich nötig wären, um die Steigerung der Kosten für die Gesundheitsfürsorge vor allem im Rentenalter aufzufangen und eine Beitragserhöhung zu umgehen.
Auswirkungen auf die Versicherten
Für Privatversicherte wird damit eine Beitragssteigerung der Beiträge einhergehen. Dies betrifft allerdings nicht lediglich Neukunden, die schon ab Dezember mit 4 % bis 10 % höheren Beiträgenrechnen müssten, sondern auch die etwa 9 Millionen Bestandskunden, die im Nachtrag Beitragserhöhungen befürchten müssen.
Besonders hart sind die Beiträge zur Pflegeversicherung betroffen – es wird eine Beitragserhöhung um bis zu 20 % erwartet. Damit wird die private Krankenversicherung für manch Versicherten ein beinahe unbezahlbarer Luxus.
Wie können Versicherte reagieren?
Privatversicherte sollten in jedem Fall die bisherige Beitragsstabilität ihres Versicherungsvertrages und die Konditionen anderer privater Krankenkassen prüfen. Möglicherweise ist es auch für manche Versicherten notwendig, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, der jedoch weniger Leistungen bietet. So gibt es beispielsweise den Basistarif, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht unähnlich ist.
Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und dessen Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, also theoretisch in die private Krankenversicherung wechseln könnte, sollte also vor einem Wechsel die künftige finanzielle Belastung bedenken – gerade, wenn es kleine Kinder gibt, die nicht wie in der gesetzlichen Krankenkasse einfach über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden können.