Gemeinsam planen die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die deutsche Krankenhasugesellschaft (DKG) die Anzahl der Unfallkrankenhäuser bis 2017 auf die Hälfte zu reduzieren.
Geht es nach dem Willen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), soll es, um Kosten zu sparen, bald deutlich weniger Krankenhäuser mit Spezialisierung auf Unfallopfer geben. Trotz der geplanten Kürzungen sollen die Patienten auch künftig dieselbe Qualität erwarten dürfen.
Reduzierung der Kosten: Konzentration auf einige wenige Unfallkrankenhäuser
Derzeit gibt es deutschlandweit etwa 700 Krankenhäuser, deren Schwerpunkt auf die Behandlung von schweren Unfallopfern liegt. Nach den jüngst vorgestellten Plänen der DGUV, über die die FAZ auf ihrer Webseite berichtet, soll die Anzahl der Unfallkrankenhäuser bis zum Jahr 2017 auf 300 mehr als halbiert werden.
So soll es künftig zwischen 60 bis 80 Krankenhäuser mit “großen unfallchirurgischen Stationen” geben, auf denen sich die Behandlung von Schwerverwundeten konzentrieren soll. Weitere 250 Unfallkrankenhäuser sollen sich schließlich um minderschwere Unfallfälle kümmern, das heißt um Verletzungen nicht lebensbedrohlicher Art.
Die DKG soll ihr Einverständnis gegeben haben
Erreicht werden soll die Kürzung laut der FAZ durch strengere Aufnahmekriterien. Denn anders als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist, ist es der Unfallversicherung erlaubt, selbstständig Kriterien festzulegen. Nur solche Krankenhäuser, die diesen Anforderungen gerecht werden, dürfen um eine Zulassung als Unfallkrankenhaus bitten mit der Konsequenz, ihre Behandlungen mit der Unfallversicherung abrechnen zu dürfen.
Entsprechende Rahmenbedingungen soll die deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bereits mit dem Dachverband deutscher Klinken, die deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), geschlossen haben, schreibt das Blatt weiter.
Breuer: Keine Kürzungen der Leistungen für die Versicherten
Der Geschäftsführer der DGUV, Joachim Breuer, sagte der FAZ, dass trotz der Kürzungen keine Abstriche hinsichtlich der Leistungen für die Versicherten zu befürchten seien. Vielmehr werde auch nach den Kürzungen im Jahr 2017 der 45-Minuten-Standard gelten. Demnach müssen Patienten höchstens 45 Minuten warten, ehe sie in einem Unfallkrankenhaus behandelt werden.
Allerdings räumte Breuer gleichzeitig ein, dass es in einigen Regionen Deutschlands schon heute Probleme gebe, diese Richtlinie einzuhalten, vor allem in Gebieten mit grundsätzlichem Ärztemangel.