Die Hausratversicherung ist zwar in Deutschland keine Pflichtversicherung, aber dennoch ist es jedem Mieter und Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung zu empfehlen, mögliche Schäden am Hausrat zumindest in finanzieller Hinsicht abzusichern. Wichtig in Zusammenhang mit der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme.
Es handelt sich bei der Hausratversicherung um eine gleitende Neuwertversicherung. Das bedeutet, dass bei einem Schaden nicht der Zeitwert des beschädigten oder zerstörten Gegenstandes erstattet wird, sondern der Betrag, der aktuell aufgewendet werden müsste, um den gleichen Gegenstand in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Insofern sollte die Versicherungssumme dem Neuwert aller zum Haushalt gehörenden Gegenstände umfassen.
Die richtige Versicherungssumme ist das A und O
Der Versicherungssumme kommt im Zuge der Hausratversicherung eine große Bedeutung zu. Sollte die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Gesamtwert des Hausrates sein, erhalten Sie im Schadensfall nur einen Teil der Kosten für die Neuanschaffung bzw. Reparatur des beschädigten Sachwertes erstattet. Angenommen, der Hausrat hat einen Gesamtwert von 50.000,- €, Sie haben die Versicherung jedoch nur über eine Versicherungssumme von 40.000,- € abgeschlossen. Würde nun beispielsweise ein Computer im Neuwert von 1.000,- € im Zuge eines Einbruchs gestohlen, dann bekämen Sie nur einen Betrag von 800,- € zurückerstattet, da eine Unterversicherung von 20 % bestünde.
Hausratversicherung, Versicherungssumme und Unterversicherungsverzicht
Es gibt allerdings im Bereich der Hausratversicherung noch den sogenannten Unterversicherungsverzicht: In diesem Fall verzichtet der Versicherer in diesem Fall auf die Einrede der Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme eine bestimmte Mindesthöhe erreicht. Diese Mindesthöhe errechnet sich auf Basis der Wohnfläche in m². Wählen Sie eine Versicherungssumme für Ihren Hausrat, die 650,- € je Quadratmeter Wohnfläche entspricht, so gibt es im Normalfall seitens des Versicherers einen Unterversicherungsverzicht. Im Schadensfall werden dann sämtliche Kosten erstattet, selbst wenn der Hausrat einen höheren Gesamtwert hat, als Sie in Form der Versicherungssumme festgelegt haben.