Steigende Beiträge und selektive Annahme von Versicherten, dies sind nur zwei Kritikpunkte, mit denen sich die Private Krankenversicherung (PKV) auseinander setzen muss. Befürworter eines einheitlichen Krankenversicherungssystems greifen diese Punkte in ihrer Argumentation gerne auf.
Der PKV-Verband versucht mit neuen Angeboten und Leistungserweiterungen den Verfechtern einer Bürgerversicherung etwas Wind aus den Segeln zu nehmen. Unter diesem Gesichtspunkt sollte auch die neue Offerte der HUK-Coburg betrachtet werden.
Angestellte werden ohne Wenn und Aber aufgenommen
Die HUK-Coburg hat als eine der ersten Versicherer eine Aufnahmegarantie für Angestellteangekündigt. Danach soll allen Arbeitnehmern, die erstmalig die Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung überschreiten, ermöglicht werden, eine Krankenvollversicherung bei der HUK-Coburg abschließen zu können.
Die Zeiten, in denen Anträge wegen gesundheitlicher Risiken abgelehnt wurden, wären damit vorbei. Allerdings können nach den Plänen erhebliche Risikozuschläge bei festgestellten Vorerkrankungen erhoben werden. Zuschläge von bis zu 30 % sind im Gespräch.
Nach der Debeka und der Signal-Iduna versucht damit die HUK-Coburg als dritte große Privatversicherung dem Vorwurf des sogenannten „Rosinenpickens“ entgegen zu treten. Angesichts der möglichen Beitragszuschläge aufgrund der bisherigen Krankengeschichte des Antragstellers wird die Risikoselektion aber auch zukünftig bestehen bleiben.
Wann scheidet ein Beschäftigter aus der Krankenversicherungspflicht aus?
Die Beurteilung erfolgt bei einem laufenden Beschäftigungsverhältnis immer zum Jahreswechsel. Zu diesem Zeitpunkt muss der Arbeitgeber beurteilen, ob sein Angestellter sowohl im abgelaufenen Kalenderjahr als auch voraussichtlich im kommenden Jahr dieJahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.
Ist dies der Fall, endet die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung. Wechselwillige können dann sofort zu diesem Zeitpunkt aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) austreten, ohne Kündigungsfristen einhalten zu müssen. Wer sich erst zu einem späteren Zeitpunkt für die PKV entscheidet, muss sich dann an den Kündigungsfristen seiner Krankenkasse orientieren (zum Ende des übernächsten Monats).
Da die Aufnahmegarantie der HUK-Coburg nur Angestellten eingeräumt wird, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht den Wechsel in die PKV beantragen, dürfte der Zug für 2013 abgefahren sein. 2014 wird dann zeigen, ob dieses neue Angebot der PKV angenommen wird.