Die Privathaftpflichtversicherung gehört wie die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Versicherungen, die auch von Verbraucherschützern empfohlen werden. Sie gilt gemeinhin als besonders wichtig. Privathaftpflichtversicherungen können für einzelne Personen oder über den Familientarif für die ganze Familie (Ehe- oder Lebenspartner und Kinder) abgeschlossen werden. Auch bezüglich der Leistungen ist die Gestaltung der Privathaftpflichtversicherung flexibel, denn es gibt viele Leistungen, die optional vereinbart werden können. Hier sollten Sie bei den verschiedenen Anbietern genau hinschauen.
Der Familientarif der Privathaftpflichtversicherung
Über den Familientarif können Sie Ihren Ehe- bzw. Lebenspartner (eheähnliche Lebensgemeinschaft) sowie Ihre noch nicht volljährigen Kinder in die Privathaftpflichtversicherung mit aufnehmen. Neben den minderjährigen sind im Familientarif auch volljährige Kinder versichert, falls diese gerade eine Ausbildung absolvieren und selbst noch nicht in einer Ehe leben. Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich darüber hinaus aber noch auf weitere Personen, die quasi automatisch und ohne ausdrückliche Vereinbarung mitversichert sind. Das trifft beispielsweise auf von Ihnen engagierte Hilfen im Haushalt oder Babysitter zu.
Optionale Leistungen der Privathaftpflichtversicherung
Im Hinblick auf die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung ist die Vereinbarung der richtigen Deckungssumme das A und O. Auf keinen Fall sollte diese geringer als drei Millionen Euro sein, moderne Policen bieten oftmals sogar Deckungssummen von 100 Millionen Euro an. Es gibt auch viele wichtige optional zu vereinbarende Leistungen bei der Privathaftpflichtversicherung. Hierzu zählt beispielsweise die Versicherung von Schäden, die durch Ihre deliktunfähigen Kinder (unter sieben Jahren) verursacht werden. Auch Schäden, die durch den Verlust eines Schlüssels entstehen können, können versichert werden.
Zudem kann eine sogenannte Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung der Privathaftpflichtversicherung vereinbart werden: Diese Versicherung tritt dann ein, wenn Sie selbst gegenüber einer anderen Person Haftpflichtansprüche haben, diese aber keine eigene Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht selbst zahlen kann.